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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkettschäden“ veröffentlicht wurden

Landgericht Lübeck, Urteil vom 05.06.2024
- 4 O 345/22 -

Wasserschaden – was zahlt die Versicherung?

Die Regulierungspflicht bestimmt sich nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz und den vereinbarten Versicherungs­bedingungen

Im Versicherungsfall stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang die Versicherung für den Schaden aufkommen muss, vor allem, wenn die Sache nur zum Teil beschädigt ist. Das Landgericht Lübeck hat im Fall eines Wasserschadens entschieden, dass der teilbeschädigte Parkettboden komplett auszutauschen ist.

Im Wohnhaus einer Frau wird versehentlich eine Hauswasserleitung angebohrt. Als Folge tritt Leitungswasser aus und beschädigt das Parkett und die Tapete an einigen Stellen in der Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für den Teil-Austausch der beschädigten Flächen. Den Austausch des gesamten Parketts und der gesamten Tapete will sie aber nicht zahlen. Vor dem Landgericht Lübeck fordert die Frau von der Versicherung, den kompletten Austausch zu bezahlen – nur so könne ein einheitliches Erscheinungsbild des Parketts und der Tapete wiederhergestellt werden.Das Gericht hat einen Sachverständigen hinzugezogen und... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.09.2022
- 7 C 36/22 -

Zulässigkeit einer Zusatzkaution für Erlaubnis der Hundehaltung in Wohnung mit Parkett

Gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit greift nicht

Für die Erlaubnis der Hundehaltung in einer Wohnung mit Parkett kann der Vermieter eine Zusatzkaution verlangen. Die gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit gemäß § 551 Abs. 1 BGB greift dafür nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zu Beginn eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Berlin stellten die Mieter eine Mietsicherheit in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete. Zudem verlangte der Vermieter eine Zusatzkaution in Höhe von 25 € pro qm für die genehmigte Haltung eines Podenco-Mischlings in der Wohnung. Die Wohnung war mit hochwertigem Holzparkett ausgestattet.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.09.1996
- 11 U 13/96 -

Schäden am Holzfußboden durch Stöckelschuhe rechtfertigen bei gewerblichen Mietverhältnissen keinen Schaden­ersatz­anspruch des Vermieters

Pfennigabsatzspuren sind Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs

Entstehen durch die spitzen Absätze von Stöckelschuhen Schäden am Holzfußboden, so steht dem Vermieter deswegen dann kein Schaden­ersatz­anspruch zu, wenn es sich um ein gewerbliches Mietverhältnis handelt. Denn in diesem Fall sind Pfennigabsatzspuren Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall mietete eine Maschinen- und Einzelhändlerin Räume zur Nutzung als Büro und Lager an. Nach Beendigung des Mietverhältnisses machte die Vermieterin gegenüber ihrer ehemaligen Mieterin einen Schadenersatzanspruch geltend. Grund dafür war, dass am Holzfußboden durch die spitzen Absätze von Stöckelschuhen Schäden entstanden waren.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Koblenz, Urteil vom 06.05.2014
- 6 S 45/14 -

Vermieter steht Schaden­ersatz­anspruch wegen Parkettkratzer auch bei genehmigter Hundehaltung zu

Mieter muss im Rahmen seiner Obhutspflicht Schäden von Mietsache abwehren

Verursacht ein Hund im Rahmen der artgerechten Haltung Schäden am Parkett, so haftet dafür grundsätzlich der Mieter. Denn dieser muss im Rahmen seiner Obhutspflicht alles Zumutbare tun, um Schäden von der Mietsache abzuwehren. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Vermieter die Hundehaltung genehmigt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschädigte der Labrador des Mieters einer Wohnung durch sein artgerechtes Verhalten mit seinen Krallen erhebliche Schäden am Parkett. Nachfolgend bestand Streit zwischen den Mietvertragsparteien, wer für den Schaden aufkommen musste.Das Amtsgericht Koblenz verneinte eine Haftung des Mieters für die Parkettschäden. Da der Vermieter... Lesen Sie mehr



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