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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „persönliche Ladung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.07.2013
- 18 W 10/13 -

Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens: Anordnung des persönlichen Erscheinens einer juristischen Person erfordert Benennung eines gesetzlichen Vertreters

Fehlende Benennung begründet Fehlerhaftigkeit der Ladung

Wird zu einem Gerichtstermin das persönliche Erscheinen einer juristischen Person angeordnet, so muss in der Ladung ein gesetzlicher Vertreter benannt werden. Die Nennung der juristischen Person allein genügt nicht. Fehlt die Benennung ist die Ladung formell unwirksam, so dass kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens verhängt werden darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Landgericht Hagen ordnete im Mai 2013 im Zusammenhang mit der Ladung zu einem Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen der Klägerin an. Es sollte aber genügen, wenn ein zur Sachverhaltsaufklärung in der Lage befindlicher Vertreter den Termin wahrnimmt. Bei der Klägerin handelte es sich um eine juristische Person. Zum Verhandlungstermin erschien lediglich der Prozessbevollmächtigte der Klägerin. Da dieser zur Aufklärung des Sachverhalts nichts beitragen konnte, verhängte das Landgericht gegen die Klägerin ein Ordnungsgeld von 400 € wegen Nichterscheinens. Dagegen legte sie sofortige Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.12.2012
- I-18 W 42/12 -

Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens des gesetzlichen Vertreters einer Partei vor Gericht

Wortlaut des § 141 Abs. 3 ZPO erlaubt nur Ordnungsgeld gegen die nicht erschienene Partei

Ist eine Partei eines Rechtstreits eine juristische Person und hat das Gericht das persönliche Erscheinen des gesetzlichen Vertreters dieser Partei angeordnet, so kann im Falle des Nichterscheinens des gesetzlichen Vertreters nur ein Ordnungsgeld gegen die juristische Person verhängt werden. Eine Festsetzung des Ordnungsgelds gegen den nicht erschienen gesetzlichen Vertreter ist unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ordnete das Landgericht Siegen im Rahmen eines Zivilprozesses das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Beklagten an. Bei der Beklagten handelte es sich um eine juristische Person. Zum Verhandlungstermin erschien jedoch nicht der Geschäftsführer, sondern eine andere Person. Daraufhin verhängte das Landgericht gegenüber dem Geschäftsführer ein... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.01.2005
- 2 Ta 37/05 -

Unentschuldigtes Fehlen vor dem Arbeitsgericht kann teuer werden

Lädt das Gericht eine Partei des Rechtsstreits persönlich, so darf diese nicht ohne Weiteres dem Termin fernbleiben. Das Gericht kann sonst ein Ordnungsgeld verhängen. Dies hat das Landesarbeitsgericht entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck bestätigt. Das Arbeitsgericht hatte gegen einen Kläger ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,- EUR festgesetzt, weil dieser trotz persönlicher Ladung in der Güteverhandlung nicht erschienen war.

Das Arbeitsgericht hatte den Kläger zum Gütetermin persönlich geladen. Im Termin trat für den Kläger lediglich dessen Rechtsanwältin auf. Im Termin schlossen die Parteien einen Vergleich (einvernehmlicher Kompromiss), der aber vom Kläger später widerrufen wurde. Der Kläger begründete seine Abwesenheit damit, dass die Parteien ursprünglich vereinbart hätten, nicht zum Termin zu erscheinen.... Lesen Sie mehr



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