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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Personenkontrollen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.08.2013
- 5 K 832/12.KO -

Beamte der Bundespolizei zur zwangsweisen Durchsetzung eines Platzverweises berechtigt

Bei vorsätzlicher Störung der Wahrnehmung des polizeilichen Auftrags sind Beamte zum zwangsweisen Platzverweis berechtigt

Die zwangsweise Durchsetzung eines Platzverweises durch die Bundespolizei ist bei vorsätzlicher Störung der Beamten bei der Wahrnehmung des polizeilichen Auftrags rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und eine zweite Frau waren zugegen, als zwei Polizeibeamte der Bundespolizei am 5. Mai 2012 Personenkontrollen im Kasseler Hauptbahnhof unter anderem mit dem Auftrag durchführten, gesetzeswidriger Migration entgegenzuwirken. Auf entsprechende Nachfrage wurde der Klägerin der Auftrag erläutert. Während die Beamten eine dunkelhäutige Person kontrollierten, forderten sie die Klägerin und die zweite Frau auf, die Befragung nicht zu stören und ausreichend Distanz zu lassen. Später wurde gegen sie ein Platzverweis ausgesprochen und dessen Umsetzung durch unmittelbaren Zwang angedroht. Da die Klägerin... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010
- 1 S 338/10 -

VGH: Mitnahme auf das Polizeirevier zur Personenfeststellung trotz Personalausweis rechtswidrig

Festhalten auf Polizeirevier bei bereits festgestellter Identität stellt Eingriff in persönliche Freiheit dar

Wenn sich ein Bürger mit gültigen Personalausweis ausweisen kann und an dessen Echtheit keine konkreten Zweifel bestehen, dann darf die Polizei diesen nicht zum Zweck der Personenfeststellung auf das Polizeirevier mitnehmen und dort für die Dauer der Überprüfung der Personalien festhalten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Mit diesem Urteil hat das Gericht der Berufung einer Freiburger Stadträtin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das die Mitnahme auf das Polizeirevier zum Zweck der Personenfeststellung für rechtmäßig erklärt hatte, teilweise stattgegeben.Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, die Polizei habe das legitime Ziel verfolgt, das Löschen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2007
- III ZR 9/07 -

BGH: Kasinos müssen Kontrollen zum Schutz von Spielsüchtigen ausweiten

Gesperrter Spieler erhält verlorene Einsätze zurück

Spielbanken müssen zukünftig noch stärkere Personenkontrollen durchführen und versuchen, gesperrte Spielsüchtige vom Zocken abzuhalten. Die Kontrollen müssen auch den Bereich des Automatenspiels umfassen. Bisher gab es Kontrollen zumeist nur im Roulette-Bereich, dem so genanten Großen Spiel. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Kläger, gegen den auf eigenen Antrag eine bundesweite Spielsperre verhängt worden ist, verlangt von der Beklagten, der Betreiberin öffentlich-rechtlich konzessionierter Spielcasinos in Nordrhein-Westfalen, den Ersatz von Verlusten, die er beim Automatenspiel erlitten hatte. Dem Kläger war es trotz der ausgesprochenen Spielsperre ohne weiteres möglich gewesen, am Automatenspiel teilzunehmen,... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.12.2005
- 12 A 10951/04.OVG -

Nachbarin muss Maßnahmen für Personen- und Objektschutz hinnehmen

Die Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses, in dem auch ein unter Polizeischutz stehender Staatsanwalt wohnt, hat die mit den Überwachungsmaßnahmen verbundenen Beeinträchtigungen weiter hinzunehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Staatsanwalt leitet Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität. Nach Informationen der Polizei soll er aus Rache getötet werden. Deshalb wird das Anwesen seit April 1999 ständig überwacht; so finden unter anderem Personenkontrollen statt. Die Klägerin ist der Ansicht, dass ihr der mit der jahrelangen Überwachung verbundene Eingriff in ihre Grundrechte nicht mehr zuzumuten... Lesen Sie mehr



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