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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pfandbons“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2015
- 7 Sa 1078/14 -

Videoüberwachung ergibt Zufallsfund: Fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen fingierter Pfandrücknahme

Auswertung der Videoaufzeichnung ohne Beisein des Betriebsrats führt nicht zwingend zu Beweis­verwertungs­verbot

Ergibt eine Videoüberwachung zufällig, dass eine Kassiererin eine Pfandrücknahme mehrerer Pfandflaschen fingiert hat, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wird die Videoaufzeichnung ausgewertet, ohne dass der Betriebsrat anwesend ist und somit gegen eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat verstoßen wird, so führt dies dann nicht zu einem Beweis­verwertungs­verbot, wenn der Betriebsrat der Verwertung der Aufnahme und die darauf gestützte Kündigung zustimmt und die Beweisverwertung nach den allgemeinen Grundsätzen gerechtfertigt ist. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Einverständnis des Betriebsrats führte eine Supermarktbetreiberin im Dezember 2013 eine verdeckte Videoüberwachung durch. Hintergrund dessen waren erhebliche Inventurverluste, die auf einen Diebstahl durch Mitarbeiter hindeuteten. Der Betriebsrat stimmte der Maßnahme nur unter der Bedingung zu, dass die Auswertung der Aufnahmen im Beisein des Betriebsrats vorgenommen werde. Bei der Auswertung einer Videosequenz wurde zufällig entdeckt, dass die stellvertretende Filialleiterin, die zugleich als Kassiererin tätig war, eine Pfandrücknahme von 13 Einwegflaschen fingiert hatte, um sich dadurch einen Pfandbetrag... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2010
- 1 Ca 5421/10 -

Pfandbon-Missbrauch im Wert von 6,06 Euro: Fristlose Verdachts­kündigung eines Kassierers rechtmäßig

Auch langjährige Beschäftigung steht einer fristlosen Kündigung nicht entgegen

Das Arbeitsgericht Berlin hatte - nach dem Fall "Emmely" - einen neuen Pfandbonfall zu entscheiden. Es entschied, dass die fristlose Kündigung eines Verkäufers mit 17-jähriger Kassentätigkeit wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs wirksam ist.

Im vorliegenden Fall wurde einem Verkäufer mit 17-jähriger Kassentätigkeit zur Last gelegt, manuell Pfandbons erstellt zu haben, ohne dass dem ein tatsächlicher Kassiervorgang gegenüber gestanden hätte, und das entsprechende Geld an sich genommen zu haben.Das Arbeitsgericht Berlin hat einen diesbezüglichen dringenden Verdacht als gegeben angesehen und dabei unter... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010
- 2 AZR 541/09 -

Fall "Emmely": Bundesarbeits­gericht erklärt fristlose Kündigung wegen Einlösen aufgefundener Leergutbons für unwirksam

Abmahnung wäre als milderes Mittel gegenüber Kündigung angemessen und ausreichend gewesen

Das Bundesarbeits­gericht hat die fristlose Kündigung einer Kassiererin eines Einzelhandels­geschäfts wegen Verdachts der Einlösung von Leergutbons im Wert von 1,30 Euro zum eigenen Vorteil für unwirksam erklärt.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der Kassiererin eines Einzelhandelsgeschäfts vorgeworfen, ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst zu haben. Die Klägerin war seit April 1977 bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerinnen als Verkäuferin mit Kassentätigkeit beschäftigt. Am 12. Januar 2008 wurden in ihrer Filiale zwei Leergutbons im Wert von... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2009
- 3 AZN 224/09 -

Bundesarbeits­gericht lässt Revisionsverfahren im Fall "Emmely" zu

Nichtzulassungs­beschwerde einer Kassiererin erfolgreich

Das Bundesarbeits­gericht hat die Revision in dem als "Emmely" bekannten Fall wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und der Nichtzulassungs­beschwerde der Verkäuferin stattgegeben. Durch das Bundesarbeits­gericht sei noch nicht abschließend geklärt, ob das spätere prozessuale Verhalten eines gekündigten Arbeitnehmers bei der erforderlichen Interessenabwägung als mitentscheidend berücksichtigt werden kann.

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Die Beklagte hatte diese Kündigung auf den Verdacht gestützt, die als Verkäuferin mit Kassentätigkeit beschäftigte Klägerin habe zwei von einer Kollegin gefundene Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro bei einem Einkauf zum eigenen Vorteil eingelöst.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2009
- 7 Sa 2017/08 -

Landesarbeitsgericht bestätigt Kündigung einer Kassiererin wegen Verwendung von Leergutbons in Höhe von 1,30 € (Fall "Emmely")

Fall machte deutschlandweit Schlagzeilen

Wer als Kassiererin in einem Supermarkt zwei Pfandbons unterschlägt, kann fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn die Pfandbons einen nur geringen Wert haben. Kündigungsgrund sei in einem solchen Fall nicht der Wert der Sache, sondern der Vertrauensverlust, urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Urteil im Kündigungsrechtsstreit einer vom Arbeitgeber fristlos gekündigten Kassiererin verkündet und die Kündigung, wie schon das Arbeitsgericht in erster Instanz, auch in zweiter Instanz als rechtmäßig bezeichnet.Die seit 1977 als Kassiererin beschäftigte Klägerin habe zwei ihr nicht gehörende Leergutbons im Werte... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.08.2008
- 2 Ca 3632/08 -

Kassiererin kann wegen des Verdachts der Manipulation gekündigt werden (Fall "Emmely")

Vertrauensverhältnis ist nachdrücklich zerrüttet

Eine Kassiererin, die viele Jahre (hier 31 Jahre) ohne sich etwas zu "Schulde kommen zu lassen", gearbeitet hat, kann bei einem Verdacht auf einen begangenen Betrug fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn es sich nur um einen Schaden von 1,30 EUR handelt, wie aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervorgeht.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die gegenüber einer Kassiererin in einem Einzelhandelsunternehmen ausgesprochene fristlose Kündigung als rechtswirksam bestätigt. Es bestehe der dringende Verdacht, dass die Klägerin Pfandbons (2 Stück im Gesamtwert von 1,30 EUR), die Kunden verloren hatten, an sich genommen und zu Lasten der Beklagten eingelöst hat. Die Beträge habe sie dann im Rahmen... Lesen Sie mehr



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