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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pizzaria“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.07.2022
- 6 U 211/20 -
Pizzeria darf sich ohne Zustimmung der Namensinhaber nicht „Falcone“ nennen
Entscheidung ist nicht rechtskräftig - Einspruch statthaft
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Versäumnisurteil die Betreiberin einer Frankfurter Pizzeria verpflichtet, den Namen des ermordeten italienischen Ermittlungsrichters „Falcone“ nicht als Geschäftsbezeichnung und für ihre Geschäftstätigkeit zu benutzen, soweit dies im Mafia-Kontext geschieht.
Die Klägerin ist die Schwester des früheren italienischen Ermittlungsrichters Giovanni Falcone. Dieser bekämpfte in den 1980er - und 1990er Jahren gemeinsam mit Paolo Borsellino die organisierte Kriminalität in Italien. Beide wurden 1992 Opfer von Attentaten der Mafia. Die Beklagte war Inhaberin der Pizzeria „Falcone & Borsellino“ Frankfurt am Main. Sie verwendete u.a. im Lokal Fotografien von Falcone und Borsellino, aber auch aus dem Film „Der Pate“. Die Speisekarte ist mit Einschusslöchern versehen. Der Name „Falcone“ wurde zudem auf dem Aushängeschild, Werbematerialien und in den sozialen Medien genutzt. Die Pizzeria wird gegenwärtig nicht... Lesen Sie mehr
Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2019
- 10 S 71/19 -
Betrieb von Pizzaofen mit Holzfeuerung bleibt untersagt
Ölhaltiger Ruß führt trotz Rußpartikelfilter zu schwer entfernbaren Verunreinigungen auf Terrassen und Möbeln in der Nachbarschaft
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria in Ulm gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Ulm dem Gastwirt den Weiterbetrieb seines Holzofens wegen der ölhaltigen Rußflocken untersagt, die trotz des zwischenzeitlichen Einbaus eines Rußpartikelfilters weiter aus dem Schornstein austräten und die zu schwer entfernbaren Verunreinigungen auf Terrassen und Möbeln in der Nachbarschaft führten und teilweise durch geöffnete Fenster sogar... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.1986
- 2/16 S 191/85 -
Anspruch auf Schadenersatz wegen Flüssigkeitsaustritts aus einem Pizzakarton
Halb durchgebackene Pizza begründete erhöhten Flüssigkeitsaustritt
Ist eine Pizza nur halb durchgebacken und besteht daher die Gefahr eines erhöhten Flüssigkeitsaustritts aus dem Pizzakarton, so muss der Pizzabäcker darauf hinweisen. Tut er dies nicht macht er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 1983 holte ein Mann drei zuvor bestellte Pizzen aus einer Pizzeria ab. Die in Faltkartons befindlichen Pizzen waren nur halb durchgebacken, was der Mann nicht wusste. Auf dem Weg zum Auto bemerkte der Mann, dass Flüssigkeit aus den Eckfalten des Pizzakartons über seinen neuen Velour-Mantel lief. Während der Autofahrt nach Hause... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 24.10.2011
- 231 C 7215/11 -
Abgebrochener Zahn wegen Metallteilen auf der Pizza: Pizzabäcker schuldet Schadenersatz und Schmerzensgeld
Inhaber des Pizzaservice haftet nach Grundsätzen der Produkthaftung wegen eines Fabrikationsfehlers
Befindet sich auf einer Pizza ein Metallteil, ist diese mangelhaft und weist einen Fabrikationsfehler auf. Beißt der Kunde auf das Metall und bricht dadurch ein Teil des Zahnes ab, schuldet der Pizzabäcker Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall bestellte ein Münchner Ende September 2010 bei einem Pizzaservice eine Pizza Vegetaria und eine Pizza Curry Chicken für sich und seine Lebensgefährtin und holte diese anschließend ab.Da ihm seine Freundin mitteilte, dass sie etwas später heimkomme, aß er von den Pizzen jeweils die Hälfte und hob die anderen Hälften im Karton im Backofen auf.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 24.08.2009
- 2 K 215/09.DA -
VG Darmstadt: Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet zulässig
Nachbarschaft muss betriebsübliche Emissionen hinnehmen
Eine Pizzeria darf in einem allgemeinen Wohngebiet eröffnet werden, sofern seitens der baurechtlichen Bestimmungen nichts dagegen spricht. Damit verbundene Verkehrs-, Geruchs- und Lärmprobleme müssen von den Bewohnern hingenommen werden, solange das ortsübliche Maß an Belästigung nicht überschritten wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde in einer Souterrainwohnung eines Reihenendhauses im Landkries Offenbach eine Pizzeria eingerichtet. Die Besonderheit des Falles lag auch darin, dass in der näheren Umgebung der Gaststätte in den vergangenen 30 Jahren ausschließlich Wohnnutzung vorzufinden war. Sowohl die Kläger als auch insgesamt 250 weitere Nachbarn und Bürger der weiteren Umgebung... Lesen Sie mehr
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