die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „politische Äußerung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 06.09.2023
- 6 A 2084/20 -
"Danke dafür, AfD" - AfD kritisches Theaterstück an Schule stellt keine unzulässige politische Einflussnahme durch Lehrkräfte dar
Theaterstück setzt sich kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass das Theaterstück "Danke dafür, AfD" an einer Schule in Osnabrück im Mai 2019 aufgeführt werden durfte.
Die AfD Niedersachsen wendet sich gegen die Aufführung des Theaterstücks "Danke dafür, AfD" an einer Schule in Osnabrück im Mai 2019. In dem von Schülerinnen und Schülern selbstverfassten Theaterstück setzten sich diese kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander. Die AfD rügt, in der Theateraufführung sei eine Neutralitätsverletzung des Staates durch unzulässige Parteinahme zu sehen. Es werde eine kausale Verbindung zwischen dem Holocaust und der AfD unterstellt und suggeriert, dass die AfD einen neuen Holocaust beabsichtige bzw. menschenverachtende Maßnahmen billige. Es werde der Anschein erweckt, dass die Partei den Nationalsozialismus befürworte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.06.2023
- 3 K 2287/22.TR -
Lehrerin wegen Hetze aus dem Dienst entfernt
Fremdenfeindliche Äußerungen bei Demonstrationen sind mit Neutralitätspflichten von Beamten nicht vereinbar
Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Lehrerin aus der Pfalz aufgrund von ihr getätigter Äußerungen während Demonstrationen, Kundgebungen sowie in Beiträgen in sozialen Medien aus dem Dienst entfernt.
Der Beamtin wurde im Rahmen des Disziplinarverfahrens zur Last gelegt, seit März 2018 durch Äußerungen bei Demonstrationen, Kundgebungen, im Rahmen von Interviews sowie durch Postings auf Social-Media Plattformen in Erscheinung getreten zu sein und hierdurch in eklatanter Weise gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung, zur unparteiischen und gerechten Amtsführung sowie gegen die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 25.03.2021
- 4 K 3145/20 -
Urteil zu Äußerung des Freiburger Oberbürgermeisters während einer Gemeinderatssitzung
Freiburger Oberbürgermeister durfte Ratsmitglied eingeschränkten Demokratieverständnis" unterstellen
Die Äußerung des Freiburger Oberbürgermeisters in einer Gemeinderatssitzung am 26.05.2020, mit der er gegenüber einem Stadtrat in Erwiderung auf dessen Redebeitrag äußerte "Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis", hielt sich in den von den Mitgliedern des Gemeinderats einzuhaltenden Grenzen einer kommunalpolitischen Debatte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Die Äußerung des Oberbürgermeisters erfolgte im Anschluss an einen Redebeitrag des Stadtrats, der darin mit scharfen Worten die Absetzung des Tagesordnungspunkts 6 forderte, welcher sich unter anderem mit der Neubesetzung gemeinderätlicher Ausschüsse und Gremien befasste. Der Stadtrat (im Folgenden: Kläger) bildet mit einem weiteren Stadtrat im Gemeinderat die Gruppierung "Alternative... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.02.2021
- 4 K 461/19.F -
Aufsichtsrechtliche Verfügung der Goethe-Universität gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss (ASTA) weitestgehend bestätigt
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zu den Befugnissen eines Allgemeinen Studierendenausschusses
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.02.2021 die Verfügung der damaligen Präsidentin der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität gegen den AStA in wesentlichen Teilen bestätigt.
Der Allgemeinde Studierendenausschuss (AStA) der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität wendet sich mit der Klage gegen eine Rechtsaufsichtsverfügung der seinerzeitigen Präsidentin der Universität. Hintergrund der im Juli 2018 erlassenen rechtsaufsichtsrechtlichen Verfügung gegen den AStA ist – neben weiteren beanstandeten Äußerungen und Resolutionen - dessen Aufruf zur Teilnahme an... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2020
- 3 RVs 47/20 -
Keine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Gebäudeeigentümers für von Dritten an sein Haus angebrachte Kennzeichen verbotener Vereine
Politische Einstellung des Gebäudeeigentümers unerheblich
Ein Gebäudeeigentümer macht sich nicht wegen Unterlassens strafbar, wenn er ein von Dritten an sein Haus angebrachtes Kennzeichen eines verbotenen Vereins nicht entfernt. Dabei spielt es keine Rolle, welche politische Einstellung der Gebäudeeigentümer hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1994 wurde an ein Haus in Niedersachsen ein ca. 2 x 3 Meter großes Bild angebracht. Dieses zeigte das Portrait eines beim Aufkleben von Plakaten für die PKK von einem Polizisten erschossenen Mannes. Zudem war auf dem Bild die Flagge einer zwischenzeitlich verbotenen Terrororganisation der PKK abgebildet. Das Haus gehörte einem Verein.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2020
- 2 ME 426/20 -
AStA darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück äußern
Äußerungen müssen auf zutreffenden Tatsachen beruhen
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass sich der Allgemeine Studierendenausschusses (AStA) zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück zur Corona-Pandemie äußern darf, und eine entsprechende Beschwerde eines auch für die Universität Osnabrück tätigen Mitarbeiters der Hochschule Osnabrück gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 9. Oktober 2020 (Az.: 6 B 73/20) zurückgewiesen.
Der Entscheidung zugrunde liegt ein Internetbeitrag des AStA der Universität Osnabrück, in dem sich dieser unter der Überschrift „Corona Leugner & Verschwörungsideologien an Universität und Hochschule“ kritisch mit in der Öffentlichkeit vertretenen Positionen des Mitarbeiters zum Coronavirus auseinandergesetzt hat. Der AStA warf dem Mitarbeiter unter anderem vor, im Zusammenhang mit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 28.05.2019
- 2 C 42/19 -
Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Beschmierens der Fassade und des Flurs mit vermieterfeindlichen Parolen
Gericht gewährt wegen angespannten Wohnungsmarkts Räumungsfist von drei Monaten
Beschmiert ein Wohnungsmieter die Fassade und den Hausflur mit vermieterfeindlichen Parolen, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dem Mieter aber eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von April 2018 bis Januar 2019 tauchten an den Wänden im Hausflur und Treppenhaus, an der Straßenfassade und auf der Klingelplatte eines Wohngebäudes in Berlin Beschmierungen mit vermieterfeindlichen Parolen auf. Die Vermieterin beauftragte daraufhin ein Sicherheitsunternehmen mit der Observierung des Gebäudes. Ein Mitarbeiter... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.08.2019
- 1 BvR 879/12 -
Bundesverfassungsgericht bestätigt Hausverbot einer privaten Hotelbetreiberin gegenüber einem Parteifunktionär der NPD
Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots aufgrund politischer Überzeugung durch das Hausverbot
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, bei der der Beschwerdeführer eine Verletzung des Diskriminierungsverbots geltend macht, weil ihm von einer privaten Hotelbetreiberin ein Hausverbot aufgrund seiner politischen Überzeugung erteilt und dies letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof bestätigt worden war. Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich auch im Wege der mittelbaren Drittwirkung kein allgemeiner Grundsatz, wonach auch private Rechtsbeziehungen prinzipiell gleichheitsgerecht ausgestaltet werden müssten. Eine spezifische Konstellation, bei der eine weitergehende Bindung privater Vertragspartner eintreten könnte, liegt bei einer privaten Hotelbuchung nicht vor. Auch aus den Diskriminierungsverboten aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ergibt sich hier nichts anderes.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer war von März 1996 bis November 2011 Bundesvorsitzender der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Die Ehefrau des Beschwerdeführers buchte für Dezember 2009 einen viertägigen Aufenthalt in einem Wellnesshotel. Nachdem die Buchung zunächst bestätigt wurde, teilte die Hotelbetreiberin schriftlich mit, dass ein... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16.12.2014
- 2 BvE 2/14 -
Antrag der NPD gegen die Bundesfamilienministerin wegen negativer Äußerungen in einem Zeitungsinterview erfolglos
Von der NPD angegriffene Äußerung ist politischem Meinungskampf zuzuordnen und unterliegt daher nicht dem Neutralitätsgebot
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der NPD gegen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wegen einer Äußerung in einem Zeitungsinterview vor der Landtagswahl 2014 in Thüringen zurückgewiesen. Zwar sind die Mitglieder der Bundesregierung bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion zu strikter Neutralität gegenüber den politischen Parteien verpflichtet. Das Neutralitätsgebot gilt jedoch nur, soweit die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen erfolgt. Im konkreten Fall ist ein solcher Bezug weder den äußeren Umständen noch dem Interview selbst zu entnehmen. Daher ist die von der NPD angegriffene Äußerung dem politischen Meinungskampf zuzuordnen, der nicht dem Neutralitätsgebot unterliegt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesfamilienministerin (Antragsgegnerin) nahm am 23. Juni 2014 in Weimar an der Verleihung des Thüringer Demokratiepreises teil. Daneben gab sie an diesem Tag ein Zeitungsinterview, das am 25. Juni 2014 in der Thüringischen Landeszeitung erschien. Auf die Frage, wie im Falle eines Einzugs der Antragstellerin in den Landtag mit deren... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 14.01.1983
- 8 C 638/82 -
Zulässigkeit von Mieterplakaten mit Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" aufgrund unklarer Rechtslage
Annahme der Zulässigkeit von Transparenten aufgrund unklarer Rechtslage nicht zu beanstanden
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied im Jahr 1983, dass das Aufhängen von zwei Transparenten an dem Balkon mit der Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" zulässig ist, da zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage zum Aufhängen von Plakaten mit einer politischen Meinungsäußerung ungeklärt war und die Mieter daher von der Zulässigkeit solcher Plakate ausgehen durften.
In dem zugrunde liegenden Fall brachte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 1981 an ihrem Balkon zuerst ein Transparent mit der Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und später ein Spruchband mit dem Text "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" an. Die Vermieter hielten dies für unzulässig und verlangten jeweils mit Hilfe eines Rechtsanwalts die Beseitigung der Plakate. Nachfolgend... Lesen Sie mehr