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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Polizeigsetz“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 23.09.2022
- 5 B 303/21 -
Videoüberwachung in der Dortmunder Nordstadt als "Brennpunkt der Straßenkriminalität" gerechtfertigt
Polizeiliche Videoüberwachung in der Dortmunder Nordstadt darf fortgeführt werden
Ein Dortmunder Bürger, der sich im Eilverfahren gegen die offene Videoüberwachung in der Dortmunder Nordstadt gewandt hatte, ist auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht hat seine Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückgewiesen.
Ein ca. 270 m langer Abschnitt der Münsterstraße in der Dortmunder Nordstadt wird von der Polizei mit insgesamt 18 festinstallierten Videokameras überwacht, um der dortigen Straßenkriminalität zu begegnen. Der Antragsteller, ein Dortmunder Bürger, sah sich hierdurch in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und beantragte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, der Polizei die Videoüberwachungsmaßnahmen durch einstweilige Anordnung zu untersagen. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Verweis auf die Kriminalitätsbelastung abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt.Mit... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2021
- 1 BvR 2771/18 -
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit IT-Sicherheitslücken
Verfassungsbeschwerden wegen Verstoßes gegen die Subsidiarität unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind (sogenannte Zero-Day-Schwachstellen). Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil zum einen die Möglichkeit einer Verletzung der grundrechtlichen Verpflichtung zum Schutz vor dem unbefugten Zugang Dritter zu informationstechnischen Systemen nicht hinreichend dargelegt ist und sie zum anderen den Anforderungen der Subsidiarität im weiteren Sinne nicht genügt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: § 54 Polizeigesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 6. Oktober 2020 (PolG BW) ermöglicht die heimliche Inhaltsüberwachung von Telekommunikation zu präventiv-polizeilichen Zwecken zum Schutz bestimmter gewichtiger Rechtsgüter. Nach dem hier von den Beschwerdeführenden angegriffenen § 54 Abs. 2 PolG BW darf die Überwachung im Wege eines... Lesen Sie mehr
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