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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Polizeipräsident“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.04.2024
- 2 BvL 2/22 -
NRW durfte Kölner Polizeipräsidenten nicht verfrüht in den Ruhestand schicken
BVerfG sieht Verstoß gegen Lebenszeitprinzip
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig ist. Die Vorschrift stuft die Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als politische Beamte ein und ermöglicht damit ungeachtet ihres Status als Beamte auf Lebenszeit ihre jederzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens war Polizeipräsident von Köln. Nach den Ereignissen in der „Kölner Silvesternacht“ 2015/2016, als es im Bereich des Kölner Doms und des Bahnhofsvorplatzes unter anderem zu zahlreichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam, wurde der Kläger im Januar 2016 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Hiergegen wandte er sich an das Verwaltungsgericht, das seine Klage abwies. In der Berufungsinstanz hat das Oberverwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt.§ 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW ist verfassungswidrig,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2021
- Aktenzeichen: 6 A 739/18 -
Einstufung von Polizeipräsidenten als politische Beamte verfassungswidrig
Eingriff in das Lebenszeitprinzip, wonach Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit zu beschäftigen sind
Die landesgesetzliche Zuordnung der nordrhein-westfälischen Polizeipräsidenten zum Kreis politischer Beamter, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verfassungswidrig. Weil es ein Parlamentsgesetz nicht selbst verwerfen darf, hat das Oberverwaltungsgericht heute dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 37 Abs. 1 Nr. 5 Landesbeamtengesetz NRW gegen das in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Lebenszeitprinzip verstößt.
Der Kläger war von 2011 bis Anfang 2016 Polizeipräsident in Köln. Er klagt gegen die am 12. Januar 2016 von der Landesregierung beschlossene Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Hintergrund waren die Vorfälle in der Silvesternacht 2015/2016 im Bereich des Kölner Doms und des Hauptbahnhofs, wo es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen und Raub-/Diebstahlsdelikten gekommen war. Das... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29.04.2013
- VG 1 L 130.13 -
Routenänderung für "Revolutionäre 1. Mai Demo" in Berlin rechtmäßig
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Gefahrenprognose des Polizeipräsidenten
Die Teilnehmer der "Revolutionären 1. Mai Demo" müssen die vom Polizeipräsidenten angeordnete Routenänderung hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die für den 1. Mai 2013 von 16.00 bis 21.00 Uhr angemeldete Demonstration vom Lausitzer Platz bis Unter den Linden sollte ursprünglich entlang der Rudi-Dutschke-Straße, Kochstraße und Wilhelmstraße bis an die Leipziger Straße heran führen. Der Polizeipräsident hat dies jedoch u.a. zum Schutz der Glasfront der Axel-Springer-Passage und des gegenüber liegende Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg... Lesen Sie mehr
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