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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „polnischer“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.07.2019
- III R 34/18 -
Polnische Familienleistung "500+" ist auf deutsches Kindergeld anzurechnen
Familienleistung "500+" ist dem Kindergeld gleichartig
Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17. Februar 2016 sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist polnischer Staatsangehöriger und Vater zweier Töchter. Er wurde von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt und hatte hier einen Wohnsitz. Mit Bescheid vom 23. Juni 2016 bewilligte die Familienkasse dem Kläger Kindergeld ab September 2015 für beide Kinder in voller Höhe. Am 18. September 2017 teilte die polnische Behörde ROPS der Familienkasse mit dem Formular F003 mit, dass an den Kläger für den Streitzeitraum monatlich 500 PLN nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17. Februar 2016 (sogenanntes "500+") gezahlt worden seien. Daraufhin änderte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 15.03.2017
- 4 K 18/17 -
Auch in polnischer Sprache verfasste Klageschrift kann rechtswirksam und damit fristwahrend sein
Fremdsprachige Schriftsätze mit ausreichenden Anhaltspunkten für Vorliegen eines Klage- oder Rechtsschutzbegehren sind von Amtswegen zu übersetzen
Das Finanzgericht Hamburg hat eine in polnischer Sprache verfasste Klageschrift als rechtswirksam und damit auch fristwahrend angesehen. Er weicht damit von der ganz herrschenden Meinung in Judikatur und Literatur ab, die nicht in deutscher, sondern in einer fremden Sprache abgefasste Klageschriften für nicht rechtserheblich und damit auch nicht fristwahrend hält.
Im vorliegenden Fall hatte das Gericht bei dem entgegen § 184 Satz 1 GVG nicht in deutscher Sprache abgefassten Schriftsatz wegen der Erwähnung eines Hauptzollamtes und eines für ihn typischen Aktenzeichens erkennen können, dass es sich um eine Klage handeln könnte. Die vom Senatsvorsitzenden veranlasste Übersetzung ergab dann, dass der Kläger gegen den "Beschluss vom ... Berufung"... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 21.07.2014
- S 19 P 1652/12 -
Versicherung in polnischer Krankenversicherung begründet keinen Anspruch auf Pflegegeld aus deutscher sozialer Pflegeversicherung
Geldleistungen sind grundsätzlich vom zuständigen Träger des Staates zu zahlen
Anspruch auf Pflegegeld aus der deutschen sozialen Pflegeversicherung hat nur, wer in der deutschen sozialen Pflegeversicherung versichert ist. Eine Versicherung in der polnischen Krankenversicherung reicht hierfür nicht aus, da nach den Vorschriften des Europäischen Koordinierungsrechtes (VO EG 883/04) bei Geldleistungen keine Sachleistungsaushilfe durch den Träger des Wohnortstaates stattfindet. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist in der polnischen Krankenversicherung versichert und hat in Deutschlang keinen Versicherungstatbestand in der Kranken- und Pflegeversicherung erfüllt. Sie wird von ihrer Tochter in Deutschland gepflegt. Mit ihrer Klage begehrte sie die Gewährung von Pflegegeld vom deutschen Pflegeversicherungsträger.Die Klage blieb... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 18.02.2015
- S 10 AS 3035/13 -
Polnische Arbeitnehmerin hat auch bei geringfügiger Beschäftigung Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen
Tätigkeit als Reinigungskraft ist nicht als völlig untergeordnet oder unwesentlich anzusehen
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass eine in Heilbronn lebende polnische Arbeitnehmerin Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen hat, auch wenn sie nur geringfügig beschäftigt ist.
Die im Februar 1987 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist polnische Staatsbürgerin. Da sie nach ihrem Soziologiestudium in ihrer Heimat keinen Arbeitsplatz fand, reiste sie 2011 erstmals nach Deutschland ein, besuchte auf eigene Kosten einen Deutschkurs bei der Volkshochschule und arbeitete zunächst als Altenpflegekraft, dann als Küchenhelferin, bis sie ihre Stelle... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 19.03.2013
Verwaltungsgericht stoppt Überstellung einer syrischen Familie nach Polen
Bescheide wurden den Betroffenen erst unmittelbar vor Durchführung der Überstellung bekanntgegeben
Die Durchführung einer Überstellung muss den Betroffenen so bekannt gegeben werden, dass diese noch die Gelegenheit haben, rechtzeitig ihre Rechte wahrzunehmen. dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 11jähriger Sohn der syrischen Familie hatte sich der Überstellung durch Flucht entzogen. Nach ihm wurde in der Folge im Rahmen einer größeren Aktion gesucht. Die Mutter durfte für die Zeit der Suche bleiben; mit der Überstellung des Vaters und der beiden anderen Kinder der Familie nach Polen wurde begonnen. Nachdem der... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.03.2012
- 3 L 56/09 -
Kein Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzungen – In Polen ausgestellte Fahrerlaubnis muss in Deutschland anerkannt werden
Klage in Sachen „Führerscheintourismus“ erfolgreich
Ein von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellter Führerscheine ist grundsätzlich ohne jede Formalität anzuerkennen. Von diesem Grundsatz ist nur dann abzuweichen, wenn der neue Führerschein unter Missachtung der so genannten Wohnsitzvoraussetzungen ausgestellt worden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Klägerin im Jahr 2000 in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden. Zwischen 2000 und 2002 wurde sie mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Nach Ablauf der in den Urteilen verhängten Sperrfrist erwarb die Klägerin im Jahr 2004 in Polen eine Fahrerlaubnis. In dem Führerschein war ein polnischer Wohnort eingetragen.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.03.2012
- C-185/10 -
Polnische Richtlinien zum Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel verstoßen gegen Unionsrecht
Finanzielle Erwägungen rechtfertigen Einfuhr und Inverkehrbringen der Medikamente nicht
Polnische Rechtsvorschriften, die das Inverkehrbringen nicht zugelassener ausländischer Arzneimittel erlauben, die billiger aber den bereits genehmigten gleichartig sind, verstoßen gegen das Unionsrecht. Finanzielle Erwägungen können das Inverkehrbringen solcher Arzneimittel nicht rechtfertigen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Nach der Richtlinie 2001/83* darf ein Arzneimittel in einem Mitgliedstaat erst dann in den Verkehr gebracht werden, wenn von der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats oder der Europäischen Arzneimittelagentur eine Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wurde. Jedoch kann ein Mitgliedstaat in besonderen Bedarfsfällen ausnahmsweise vorsehen, dass dieses Erfordernis nicht für... Lesen Sie mehr
Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 04.07.2011
- 1 U 34/10 -
Keine Verletzung der Ehre und Würde, wenn Vater beim Umgang mit Kindern Deutsch sprechen muss
Auflage des Jugendamts beim begleitenden Umgang mit Kindern Deutsch zu sprechen, gerechtfertigt keine Geldentschädigung
Wird einem Kindesvater aufgegeben, bei durch das Jugendamt begleiteten Umgangskontakten mit seinen Kinder nicht Polnisch, sondern nur Deutsch zu sprechen, liegt hierin nicht in jedem Fall eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigt. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden.
Der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit ist Vater zweier Kinder. Vor dem Amtsgericht Pinneberg hat er mit seiner getrennt lebenden Ehefrau 2003 eine Vereinbarung über den Umgang mit den bei der Mutter lebenden Kindern getroffen. Die Vereinbarung sah vor, dass die Umgangskontakte begleitet, d. h. im Beisein eines Jugendamtmitarbeiters, stattfinden sollte.Der Kläger... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 30.11.2010
- 1 Ws 541/10 -
Polnisches Strafurteil gegen polnischen Staatsbürger kann in Deutschland vollstreckt werden
Mindestvoraussetzungen für Zulässigkeit der Vollstreckungsübernahme gemäß § 49 IRG erfüllt
Eine Freiheitsstrafe, die ein Gericht der Republik Polen gegen einen mittlerweile in Deutschland lebenden polnischen Staatsbürger verhängt hat, kann in Deutschland vollstreckt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls, ein polnischer Staatsbürger, wurde im Jahr 2000 von dem Bezirksgericht Kielce in Polen in einem Strafverfahren zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft änderte das Berufungsgericht in Krakow/Polen die verhängte Strafe ab... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 31.12.2010
- III R %/09 und III R 35/10 -
BFH legt EuGH Frage zur Kindergeldberechtigung von vorübergehend in Deutschland beschäftigten EU-Staatsangehörigen vor
Gemeinschafts- bzw. unionsrechtliche Vorschriften hindern Behörden nicht zwingend an Auszahlung von Familienbeihilfen
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung gemeinschafts- bzw. unionsrechtlicher Fragen angerufen, die die Kindergeldberechtigung von vorübergehend in Deutschland beschäftigten EU-Staatsangehörigen betreffen.
Die Kläger der Ausgangsverfahren sind polnische Staatsangehörige. Sie begehren für die Monate, in denen sie in Deutschland als Saisonarbeitnehmer bzw. als entsandter Arbeitnehmer beschäftigt waren, deutsches Kindergeld für ihre in Polen lebenden Kinder. Nach den einschlägigen gemeinschafts- bzw. unionsrechtlichen Vorschriften, denen zufolge Arbeitnehmer grundsätzlich dem System der... Lesen Sie mehr
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