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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Postfach“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2012
- VIII ZR 95/11 -
Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend
Verbraucher kann Widerrufserklärung auch bei Angabe einer Postfachadresse auf den Postweg bringen
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, einem Energieversorgungsunternehmen, im Jahre 2008 im Wege des Fernabsatzes einen Sondervertrag über den leitungsgebundenen Bezug von Erdgas. Der Vertrag sah für die Dauer der bis zum 31. August 2010 vereinbarten Laufzeit einen Festpreis vor und räumte dem Kläger ein Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsbelehrung enthielt als Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, die Postfachadresse der Rechtsvorgängerin der Beklagten.Am 1. Oktober 2009 erklärte der Kläger den Widerruf seiner Vertragserklärung. Die Beklagte akzeptierte... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.02.2009
- L 6 SO 78/07 -
LSG Hessen: Briefkasten ohne Namen nicht ordnungsgemäß
Versäumte Klagefrist wegen nicht zustellbarer Post ist selbstverschuldet
Wer seinen Briefkasten nicht mit seinem Namen kenntlich macht, daher Post nicht erhält und eine Klagefrist versäumt, hat dies selbst verschuldet. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird in diesem Fall nicht gewährt. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein Mann aus dem Landkreis Groß-Gerau beantragte Sozialhilfe. Da er die erforderlichen Beweismittel zur Überprüfung der Hilfebedürftigkeit nicht vorgelegt habe, wurde sein Antrag abgelehnt. Der Prozessbevollmächtigte schickte seinem 44-jährigen Mandanten den Widerspruchsbescheid noch innerhalb der Klagefrist mit der Anfrage, ob Klage erhoben werden solle. Der Mann aus Südhessen... Lesen Sie mehr
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26.04.2007
- 3 K 1997/05 -
Postfachadresse für Klage nicht ausreichend
Vollständige Adresse muss angegeben werden
Wenn ein Kläger als Anschrift nur ein Postfach angibt, kann seine Klage als unzulässig abgewiesen werden. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall klagte ein Mann gegen seinen Einkommensteuerbescheid 2002. In seiner Klage gab der Mann aber keine Hausanschrift, sondern nur eine Postfachadresse an.Das Hessische Finanzgericht wies die Klage als unzulässig ab, so dass es nicht mehr in der Sache an sich entscheiden musste. Die vom Kläger vorgebrachten Fragen zu seinem Einkommensteuerbescheid blieben unbeantwortet.... Lesen Sie mehr
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