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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Praxisgebühr“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.07.2012
- X R 41/11 -
"Praxisgebühr" nicht als Sonderausgabe abziehbar
"Praxisgebühr" dient der Selbstbeteiligung der Versicherten an ihren Krankheitskosten
Die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch, die so genannte "Praxisgebühren", können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Steuerpflichtige "Beiträge zu Krankenversicherungen" als Sonderausgaben abziehen. Darunter fallen jedoch nur solche Ausgaben, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen, also letztlich der Vorsorge dienen.Bei der "Praxisgebühr" ist dies nicht der Fall, da der Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig von der Zahlung der "Praxisgebühr" gewährt wird. Sie stellt vielmehr eine Form der Selbstbeteiligung der Versicherten an ihren Krankheitskosten dar.Ob "Praxisgebühren" als... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2010
- B 8 SO 7/09 R -
Sozialhilfeträger muss Zuzahlungen für Arzneimittel und der Praxisgebühren eines HIV-Infizierten nicht übernehmen
Zuzahlungen einschließlich Praxisgebühren seit 2004 mit gezahltem Sozialhilferegelsatz abgegolten
Der Sozialhilfeträger ist nicht dazu verpflichtet, die Zuzahlungen für Arzneimittel und die Praxisgebühren eines HIV-Infizierten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen, da Zuzahlungen einschließlich der Praxisgebühren seit dem Jahre 2004 mit dem gezahlten Sozialhilferegelsatz abgegolten sind. Dies entschied das Bundessozialgericht
Der 50 Jahre alte HIV-infizierte Kläger des zugrunde liegenden Falls, der neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) bezog, musste erstmals im Jahr 2004 insgesamt 35,42 Euro und im Jahr 2005 insgesamt 41,50 Euro an Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Praxisgebühren auf Grund von Gesetzesänderungen im Bereich des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch – Gesetzliche... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2009
- B 3 KR 3/08 R -
BSG: "Praxisgebühr" ist rechtmäßig
Versicherte dürfen zur Entlastung der Krankenkassen in Form von Zuzahlungen beteiligt werden
Die in der Öffentlichkeit vielfach als Praxisgebühr (§ 28 Abs. 4 iVm § 61 Satz 2 SGB V) bezeichnete vierteljährliche Zuzahlung von 10 Euro für den Arztbesuch von Versicherten ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger begehrte die Rückzahlung von 30 Euro, die er als Praxisgebühr für das 1. - 3. Quartal 2005 hat entrichten müssen. Er hält die Praxisgebühr für grundsätzlich verfassungswidrig und beantragte bei der Beklagten schon Ende 2004, ihn von dieser frei zu stellen. Die Beklagte lehnte dies ab, weil die Voraussetzungen einer Befreiung gemäß... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.04.2009
- BVerwG 2 C 127.07 und BVerwG 2 C 11.08 -
BVerwG: Auch Beamte müssen Praxisgebühr zahlen
Zahlung der Praxisgebühr ist Beamten zumutbar
Auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen müssen die sogenannte Praxisgebühr zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erging auf der Grundlage der in den Jahren 2004 bis 2007 anzuwendenden Beihilfevorschriften des Bundes. Wie auch nach heutigem Recht wurde die Beihilfe für ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich um 10 € je Quartal je Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen gekürzt.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 26.02.2008
- 3 A 277/07 -
Beihilferegelungen für Beamte weiterhin ohne Rechtsgrundlage
Dienstherr muss Aufwendungen für ärztliche Leistungen in voller Höhe erstatten
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die derzeitigen Beihilferegelungen für (Bundes-) Beamte als mit höherrangigem Recht unvereinbar erklärt.
Geklagt hatte ein ehemaliger Bundesbeamter, der als Versorgungsempfänger beihilfeberechtigt ist. Beihilfe ist die finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an den den Beamten entstehenden Krankheitskosten als Teil der ihnen zustehenden Alimentation. Der Beamte wandte sich dagegen, dass sein ehemaliger Dienstherr von den entstandenen Krankheitskosten einen sog. Eigenbehalt von 10,00 Euro... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2007
- OVG 4 N 136.06 u.a. -
Auch Beamte müssen "Praxisgebühr" zahlen
Beamte sollen wirkungsgleichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten
Die Klagen von mehreren Beamten gegen den Einbehalt einer so genannten "Praxisgebühr" von der Beihilfe sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos geblieben.
Die Beihilfevorschriften des Bundes - auf die die Beihilferegelungen des Landes Berlin Bezug nehmen - sehen seit 2004 den Abzug einer "Praxisgebühr" in Höhe von 10 Euro pro Kalenderquartal der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen von der dem Beamten zustehenden Beihilfe vor. Die hiergegen gerichteten Klagen waren in erster Instanz erfolglos.Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom
- 9 E 150/06 -
Gesetzlich versicherte Bundesbeamte müssen Praxisgebühr doppelt zahlen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die doppelte Belastung mit der Praxisgebühr bei freiwillig gesetzlich versicherten Bundesbeamten rechtmäßig ist.
Geklagt hatte ein Beamter der Bundesagentur für Arbeit, der beihilfeberechtigt und gleichzeitig freiwillig gesetzlich versichert ist. Nach einem Beihilfeantrag des Klägers nahm die Beklagte den entsprechenden Abzug der so genannten Praxisgebühr vor, die der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte bereits zuvor entrichtet hatte. Mit seiner Klage machte der Beamte geltend, dass es der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 13.03.2006
- 3 K 954/05.NW -
Bundesbeamte müssen Praxisgebühr zahlen
Beamte des Bundes haben den Abzug eines Eigenanteils in Höhe von 10,- Euro (Praxisgebühr) bei der Gewährung einer Beihilfe zu ihren Krankheitskosten hinzunehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde bei einer beihilfeberechtigten Versorgungsempfängerin des Bundes die bewilligte Beihilfe um die Praxisgebühr gemindert. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob sie hiergegen Klage und machte geltend, dass sie aufgrund ihrer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse doppelt belastetet werde.Das Gericht hat die Klage... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2005
- 10 A 10534/05.OVG -
Beamter muss Praxisgebühr und Eigenanteil für Medikament tragen
Die von einem Bundesbeamten einbehaltene Praxisgebühr und der Eigenanteil an den Kosten für Medikamente verstoßen jedenfalls dann nicht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn die Belastung weniger als 1 % des Jahreseinkommens beträgt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Dem Kläger, einem Regierungsoberamtsrat a. D., wurde die Beihilfe für seine Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei- Verbands-, Hilfsmittel und Fahrtkosten um einen Eigenanteil von 285,57 € gekürzt. Außerdem musste er die sog. Praxisgebühr in Höhe von 10,00 € pro Kalenderquartal tragen. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.04.2005
- VG 28 A 55.03 -
Kostendämpfungspauschale und Praxisgebühr bei Beamten rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klagen von mehreren Beamten gegen den Abzug der sog. Kostendämpfungspauschale und Praxisgebühr von der ihnen zustehenden Beihilfe für Krankheitskosten abgewiesen.
In fünf Fällen betraf die Kürzung die Anwendung der seit Anfang 2003 für Beamte des Landes Berlin geltenden Neufassung des § 44 Landesbeamtengesetzes, nach der von der Beihilfe eine sog. Kostendämpfungspauschale abgezogen wird, die gestaffelt nach Besoldungsgruppen grundsätzlich zwischen 50 Euro (BesGr A 7 bis A 8) und 770 Euro (BesGr B8 bis B 11) beträgt. Für Ruhestandsbeamte beträgt... Lesen Sie mehr
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