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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Privatvermögen“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2022
- 2 K 2668/19 E -

Keine Steuerermäßigung für einen Veräußerungsgewinn aus privat gehaltener Beteiligung

Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung kann nach § 16 oder § 17 EStG zu besteuern sein

Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG gelten nicht für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100 %-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. So entschied das FG Düsseldorf.

Der Kläger veräußerte im Jahr 2017 seinen 100 %-Anteil an einer GmbH und erklärte den Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 16 EStG. Das beklagte Finanzamt qualifizierte die Einkünfte dagegen als solche aus § 17 EStG. Als Begründung führte es an, dass die Veräußerung einer Beteiligung nur dann nach § 16 EStG zu versteuern sei, wenn die gesamte Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehöre. Der Kläger habe die Anteile aber unstreitig im Privatvermögen gehalten.Die zusammen veranlagten Kläger argumentierten dagegen, dass der Wortlaut der §§ 16 und 17 EStG nicht zwischen Betriebs-... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.05.2021
- II R 1/19 -

Keine Erbschaft­steuer­pause beim Erwerb von Privatvermögen

Bisherige Recht bis zur Neuregelung weiter anwendbar

Auch Erbfälle ab dem 01.07.2016 unterliegen der Erbschaftsteuer - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt. Seine Entscheidung war von der Praxis mit Spannung erwartet worden, da insbesondere in Frage gestellt wurde, ob der Gesetzgeber im November 2016 erbschaft­steuer­rechtlichen Regelungen rückwirkend ab dem 01.07.2016 in Kraft setzen konnte.

Auslöser des Streits war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014. Dieses hatte entschieden, dass das damals gültige Erbschaftsteuerrecht zwar verfassungswidrig war, trotzdem aber bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter angewendet werden konnte. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu schaffen. An diesem... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 06.11.2020
- 4 K 1326/17 F -

Kein Vertrauensschutz für "schlafende Landwirte" trotz fehlerhafter Behandlung land­wirtschaftlicher Grundstücke als Privatvermögen durch das Finanzamt

Finanzgericht Münster zur abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

Das Finanzgericht Münster entschieden, dass im Fall eines sog. "schlafenden Landwirts", eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Finanzverwaltung parzellenweise verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke fehlerhaft als Privatvermögen behandelt hat.

Der Kläger war Eigentümer mehrerer Grundstücke, die er von seiner Ehefrau und die diese wiederum von ihrem Vater geerbt hatte. Der Schwiegervater bewirtschaftete die Grundstücke ursprünglich im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs selbst und verpachtete sie ab 1965 an verschiedene Pächter.Das Finanzamt ging von einer Betriebsaufgabe in verjährter... Lesen Sie mehr



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