die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Programmgestaltung“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.10.2018
- 7 AZR 92/17 -
BAG: Arbeitsverhältnis mit Producer einer Rundfunkanstalt kann befristet werden
Abwägung zwischen Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers und Auswirkung auf Rundfunkfreiheit
Das Arbeitsverhältnis mit einem Producer, der programmgestaltenden Einfluss hat, kann gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG befristet werden. Es kommt dabei aber auf eine Abwägung des Bestandschutzinteresses des Arbeitnehmers und den Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein Arbeitnehmer seit Februar 2010 bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt als Producer mit programmgestaltendem Einfluss auf das Kinderradioprogramm tätig. Das Arbeitsverhältnis war stets befristet, zuletzt bis Februar 2016. Zu einer weiteren Befristung kam es nicht, da sich die Rundfunkanstalt personell neu aufstellen wollte. Der Arbeitnehmer hielt die Befristung für unzulässig und erhob daher Klage gerichtet darauf festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht wegen der Befristung geendet hat. Die Rundfunkanstalt hielt die Befristung für zulässig und verwies auf die Rundfunkfreiheit.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.08.2010
- 6 L 1044/10 -
ARD-Talkshow mit Günther Jauch: Zuschauer hat keinen Anspruch auf Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen
WDR kann Vertrag über eine neue Talkshow mit Günther Jauch unterzeichnen
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag eines Zuschauers abgelehnt, dem WDR durch eine einstweilige Anordnung vorläufig zu untersagen, einen Vertrag mit der Firma des TV-Moderators Günther Jauch über eine neue Talkshow zu unterzeichnen.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich ein früherer WDR-Redakteur als Rundfunkgebührenzahler gegen Vertragsregelungen laut denen Günther Jauch ab 2011 für die ARD am Sonntagabend anstelle von Anne Will eine Talkrunde moderieren und seine Firma die neue Sendung produzieren soll. Der Redakteur argumentierte, dass der Vertrag über die neue Sendung zu erheblichen Mehrkosten und damit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.05.2004
- 4 L 476/04.MZ -
Fernsehzuschauer hat keinen Anspruch auf Programmgestaltung
Sorge eines Berliners um "heute" und "Mittagsmagazin" unbegründet
Fernsehzuschauer können einen Fernsehsender nicht per einstweiliger Verfügung dazu verpflichten bestimmte Sendungen auszustrahlen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.
Das Gericht möge dem ZDF im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgeben, am 14.05.2004 die Sendungen "heute" um 12.00 Uhr und "Mittagsmagazin" um 13.00 Uhr auszustrahlen. Mit diesem Begehren wandte sich ein Bürger aus Berlin an das Verwaltungsgericht Mainz.Seine Befürchtung: auf Grund der Erfahrungen in der Vergangenheit, z. B. anlässlich der Beerdigung der Königin... Lesen Sie mehr