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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.03.1998
- 4 U 49/97 -
Wohnungsbrand durch Adventskerzen: Mutter probiert mit quengelndem Kind mal eben den neuen Puppenwagen aus - Gericht zeigt Verständnis
Mutter kann kein Vorwurf gemacht werden
Eine Mutter, die mit ihrem quengelnden Kind zu Weihnachten nur kurz den neuen Puppenwagen draußen ausprobieren will und dabei vergisst, die Adventskerzen auszublasen, handelt nicht grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall schlug sich am 1. Weihnachtstag des Jahres 1995 eine Mutter mit ihrem quengelndem Kind herum. Das Kind hatte einen Puppenwagen zu Weihnachten geschenkt bekommen. Nur "mal eben" vor der Tür sollte der Wagen ausprobiert werden. Die Mutter ließ sich breitschlagen und ging mit dem Kind vor die Tür. Dabei dachte sie nicht mehr an die brennenden Kerzen des Adventsgestecks. Es kam zu einem Wohnungsbrand.Die Hausratversicherung erstatte kulanzhalber 25.000,- DM. Darüber hinaus lehnte sie jede Regulierung des Schadens ab. Die Frau habe den Brand grob fahrlässig verursacht. Gemäß § 61 VVG bleibe die Versicherung daher leistungsfrei.... Lesen Sie mehr
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