die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „qualifizierter Mietspiegel“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Spandau, Urteil vom 10.01.2022
- 6 C 395/21 -
AG Spandau: Berliner Mietspiegel 2021 ist nichtig
Der Berliner Mietspiegel genügt nicht den Anforderungen nach §§ 558c, 558d BGB
Das Amtsgericht Spandau hat eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wegen der nicht ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens abgewiesen.
In einer Mietrechtsstreitigkeit vor dem Amtsgericht Spandau in Berlin hatte die Klägerin beantragt, den Beklagten zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 35, 70 € zu verurteilen. Die Parteien hatten einen Mietvertrag über eine 38,87 m2 große Wohnung in einem 1973 bezugsfertigen Mehrfamilienhaus abgeschlossen. Seit dem 1. September 2018 war die Miete für besagte Wohnung unverändert geblieben. Sie betrug 238, 03 €. Die Vermieterin auf Klägerseite hatte diesen Betrag zum 1. September 2021 auf 273, 73 € erhöhen wollen und verlangte hierfür die Zustimmung der Mietpartei. Demensprechend hatte sie am 26. November 2021 Klage vor dem Amtsgericht erhoben.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Essen, Urteil vom 14.02.2020
- L 21 AS 477/17 -
LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt "Schlüssiges Konzept" der Angemessenheitsregelung der Unterkunftskosten für SGB II
Beurteilung der Angemessenheit darf auf der Grundlage des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Wuppertal erfolgen
Die Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten darf auf der Grundlage des von der Stadt Wuppertal erstellten qualifizierten Mietspiegels 2016 erfolgen. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bezog der Kläger im Zeitraum von Oktober 2016 bis März 2017 Arbeitslosengeld II von dem beklagten Jobcenter Wuppertal. Die Bruttokaltmiete für seine knapp 60 qm große Wohnung betrug rund 450,00 Euro. Der Beklagte erkannte als angemessene Kosten der Unterkunft nur rund 350,00 Euro an. Der Kläger begehrte vor dem SG Düsseldorf erfolgreich die vollständige Übernahme.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.09.2016
- 65 S 146/16 -
Kein unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Bezugnahme des Vermieters auf Mietspiegel mit Einschränkung "nicht qualifiziert"
Vermieter muss nicht von Eignung des Mietspiegels überzeugt sein
Ein Mieterhöhungsverlangen wird nicht dadurch formell unwirksam, weil der Vermieter zwar auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug nimmt, diesen aber für nicht qualifiziert im Sinne von § 558 d Abs. 1 BGB hält. Die Verpflichtung zur Bezugnahme auf einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 a Abs. 3 BGB setzt nicht voraus, dass der Vermieter von seiner Eignung als Begründungsmittel überzeugt ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Vermieterin einer Wohnung auf Zustimmung zur Mieterhöhung, da sich die Mieterin weigerte diese zu erklären. Die Vermieterin begründete ihr Mieterhöhungsverlangen von Juni 2015 mit dem qualifizierten Berliner Mietspiegel 2015. Zugleich teilte sie jedoch der Mieterin mit, dass sie den Mietspiegel für nicht qualifiziert halte. Die Mieterin vertrat... Lesen Sie mehr