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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Radwegbenutzungspflicht“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 08.12.2011
- 1 U 74/11 -

Unpassierbarkeit eines Radwegs rechtfertigt nicht Benutzung des auf linker Seite befindlichen Radwegs

Radfahrer muss auf Fahrbahn fahren

Ist ein benutzungs­pflichtiger Radweg aufgrund von Bauarbeiten unpassierbar, so muss dieser nicht benutzt werden. Stattdessen kann der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Unzulässig ist aber das Befahren des auf der linken Seite befindlichen Radwegs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall konnte eine Radfahrerin im Februar 2009 aufgrund von Bauarbeiten den benutzungspflichten Radweg nicht befahren. Sie entschied sich daher stattdessen den Radweg auf der linken Fahrbahnseite zu benutzen. Währenddessen beabsichtigte eine Autofahrerin in die vorfahrtsberechtigte Straße einzubiegen. Dabei übersah sie jedoch, die von rechts kommende Radfahrerin, so dass es zu einer Kollision kam. Die Radfahrerin erlitt aufgrund des Unfalls einen Spaltberstungsbruch des Beckenwirbelknochens 12 mit Hinterkantenbeteiligung. Sie wurde daher für ein Jahr stationär behandelt. Die Erwerbsunfähigkeit betrug in den ersten fünf Monaten... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.11.2010
- BVerwG 3 C 42.09 -

BVerwG: Anordnung einer Radwege­benutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässig

Bei geringer Gefahrenlage auf Straßen sind Radfahrer nicht zur Nutzung von Radwegen verpflichtet

Eine Radwege­benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgut­beeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich dagegen, dass die Stadt Regensburg für einen am Stadtrand gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg durch Aufstellen von Verkehrszeichen eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet hatte. Er war der Auffassung, dass Radfahrer auf den betroffenen Straßenabschnitten auch dann nicht besonders gefährdet seien, wenn sie die Fahrbahn benutzten.... Lesen Sie mehr



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