die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rechtsfolgenbelehrung“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.06.2021
- L 11 AL 95/19 -
Bundesagentur für Arbeit muss über Sperrzeitbeginn belehren
Keine Sperrzeit bei unzureichender Rechtsfolgenbelehrung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitslosen vor der Verhängung einer Sperrzeit eine vollständige Rechtsfolgenbelehrung erteilen muss.
Geklagt hatte ein 42-jähriger Maschinenbauer aus Wolfsburg, gegen den die Bundesagentur eine dreiwöchige Sperrzeit verhängt hatte und rd. 1.400 € Arbeitslosengeld zurückforderte, weil er sich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben hatte. Zur Erklärung führte er aus, dass die Stelle nicht zu ihm gepasst habe. Außerdem habe er keine Belehrung über eine mögliche Sperrzeit erhalten; sonst hätte er sich natürlich beworben. Die Bundesagentur teilte dazu mit, dass sich auf der Rückseite eines Vermittlungsvorschlags stets eine Rechtsfolgenbelehrung befinde. Über den möglichen Beginn brauche darin auch nicht informiert zu werden, zumal sich dies aus dem einschlägigen Merkblatt ergebe. ... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2019
- B 11 AL 14/18 R und B 11 AL 17/18 R -
Zweite und dritte Sperrzeiten mit sechs- und zwölfwöchiger Dauer nur bei konkreten Rechtsfolgenbelehrungen und Bescheiden über vorausgegangene Sperrzeiten zulässig
Einheitliche Rechtsfolgenbelehrungen mit Hinweis auf sämtliche möglichen Sperrzeitformen durch Wiedergabe des Gesetzestextes unwirksam
Lehnt ein Arbeitsloser wiederholt Beschäftigungsangebote ab oder verweigert die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (versicherungswidriges Verhalten), kann deshalb eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen nur eintreten, wenn dem Arbeitslosen zuvor konkrete Rechtsfolgenbelehrungen erteilt worden sind und zudem bereits ein Bescheid über eine vorausgegangene Sperrzeit ergangen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
In den zugrunde liegenden Fällen wurden hatte die Arbeitsverwaltung erst deutlich nach dem mehrfachen möglichen versicherungswidrigen Verhalten zeitgleich mehrere Bescheide über Sperrzeiten mit unterschiedlicher Dauer erlassen. Gegenüber der bisherigen generellen Praxis der Bundesagentur für Arbeit hat das Bundessozialgericht damit erhöhte Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14.01.2013
- S 29 AS 676/11 -
Hartz IV: Vermittlungsvorschlag muss Rechtsfolgenbelehrung enthalten
Tatsächliche Übersendung von Rechtsfolgenbelehrung muss bei Zweifeln vom Jobcenter nachgewiesen werden
Übersendet das Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger einen Vermittlungsvorschlag, so muss diesem auch eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt werden. Liegt diese nicht an, so ist das Jobcenter nicht dazu berechtigt, die Regelleistung für drei Monate zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger vom Jobcenter, hier die Beklagte, aufgefordert worden, sich bei einer Firma zu bewerben. Die Firma teilte dann der Beklagten mit, eine Bewerbung sei nicht erfolgt. Daraufhin kürzte die Beklagte die Hartz-IV-Leistungen für drei Monate um 30 %. Er erhielt so insgesamt 290,70 Euro weniger.Das Gesetz sieht in einem solchen... Lesen Sie mehr