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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Regelungslücke“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.10.2024
- 3 C 3.23 -

Fahrerlaubnis auf Probe - medizinisch-psychologisches Gutachten nach erneutem Verkehrsverstoß in neuer Probezeit

Auch nach Verzicht auf Fahrerlaubnis ist MPU bei Nichtbewährung in zweiter Probezeit anzuordnen

Gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, der nach der Begehung von mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlung(en) auf die Fahrerlaubnis verzichtet und der nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung(en) begeht, hat die zuständige Fahrerlaubnis­behörde wie im Falle einer vorangegangenen Fahrerlaubnis­entziehung in entsprechender Anwendung des § 2 a Abs. 5 Satz 5 des Straßenv­erkehrs­gesetzes (StVG) in der Regel die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Dem Kläger wurde erstmals im Juli 2014 die Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle und einer weiteren Kontrolle aus Anlass von Verkehrsverstößen wurde der Konsum von Cannabis festgestellt. Darauf verlangte die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Das von dem Kläger vorgelegte Gutachten führte zu einer negativen Beurteilung seiner Fahreignung, worauf er auf seine Fahrerlaubnis verzichtete. Auf der Grundlage eines nunmehr positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens wurde dem Kläger im Juli 2020 die Fahrerlaubnis der Klasse B neu erteilt. Zwei Monate später überfuhr er eine bereits... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.05.2021
- V ZR 299/19 -

Auswirkungen von § 9 a Abs. 2 WEG auf Prozess­führungs­befugnis eines Wohnungseigentümers für bereits vor 01.12.2020 anhängige Verfahren

Prozess­führungs­befugnis einzelner Wohnungseigentümer für begonnene Verfahren besteht trotz WEG-Reform fort

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die bereits vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängigen Verfahren die Prozess­führungs­befugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, über diesen Zeitpunkt hinaus in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG fortbesteht, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9 b WEG vertretungs­berechtigten Organs (z.B. Verwalter) über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Baden-Württemberg. Das eine Grundstück steht im Eigentum des Klägers und einer weiteren Person, die zusammen eine Wohnungseigentümergemeinschaft bilden. Ihr Grundstück grenzt in dem Bereich des Gartens, an welchem dem weiteren Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht zusteht, unmittelbar... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 06.05.2015
- 31 C 2752/14 -

Formulierung im Mietvertrag "Betriebskosten iSd" für Voraus­zahlungs­pflicht des Mieters unerheblich

Offensichtliche Lücke wird durch gesetzliche Regelungen der §§ 556 f. BGB ausgefüllt

Beinhaltet der Mietvertrag die Formulierung "Betriebskosten iSd", so ändert das nichts an der Voraus­zahlungs­pflicht des Mieters, wenn die Betriebskosten nach dem Mietvertrag ausdrücklich vom Mieter zu tragen sind. Die offensichtliche Lücke wird durch die gesetzlichen Regelungen der §§ 556 f. BGB ausgefüllt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung die Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen. Ihrer Meinung nach sei nicht wirksam vereinbart worden, dass sie als Mieterin die Betriebskosten zu tragen habe. Sie verwies zur Begründung auf folgende Formulierung im Mietvertrag: "Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Auf diese Betriebskosten... Lesen Sie mehr



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