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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Regenrinne“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.03.2015
- 7 U 12/14 -
Ein an einer innergebäudlichen Regenwasserzisterne angeschlossenes Regenfallrohr ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung
Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes
Ein Regenfallrohr, das an einer in einem Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, dient zugleich als Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Der Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift auch bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 kam es in einem Gebäude zu einem Nässeschaden, welcher aus einem undichten Verbindungsstück zwischen einer Regenrinne und dem Fallrohr, das zu einer Regenwasserzisterne im Keller führte, stammte. Das in der Zisterne gesammelte Wasser wurde etwa für das Handwaschbecken oder für die Gartenbewässerung weiterverwendet. Aufgrund des Nässeschadens und des Bruchschadens beanspruchte die Grundstückseigentümerin ihre Gebäudeversicherung. Diese weigerte sich jedoch, die Schäden zu regulieren. Sie verwies darauf, dass nach den geltenden Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2008 Bruch-... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 12.12.2013
- 2 U 25/13 -
Verkehrssicherungspflicht bei Glättebildung auf Gehweg aufgrund Regenwasserableitung: Grundstückseigentümer muss Sicherheitsvorkehrungen treffen / Haftung für Sturz eines Fußgängers
Verunfallten Fußgänger steht Anspruch auf Schmerzensgeld zu
Kommt ein Fußgänger frühmorgens auf einem Gehweg wegen einer durch eine Regenwasserableitung entstandene Glättestelle zu Fall, so haftet dafür wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht der für die Regenwasserableitung verantwortliche Grundstückseigentümer. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 rutschte gegen 6 Uhr eine Fußgängerin auf ihrem Weg zur Arbeit auf einer vereinzelten Glättestelle aus und verletzte sich dabei am Sprunggelenk. Die Glättestelle bildete sich aufgrund dessen, dass der Eigentümer des an dem Gehweg liegenden Grundstücks mittels eines Regenrohrs die Entwässerung seines Dachs über den Gehweg... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.09.2012
- 67 S 28/12 -
Vermieter muss Wasserschäden aufgrund einer übergelaufenen Regenrinne beseitigen / Belüftung der Wohnung bei urlaubsbedingter Abwesenheit
Mietern steht zudem ein Recht zur Mietminderung zu
Kommt es aufgrund einer übergelaufenen Regenrinne zu einem Wasserschaden in einer Mietwohnung, muss der Vermieter diese Schäden beseitigen. Zudem steht den Mietern ein Recht zur Mietminderung zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund einer übergelaufenen Regenrinne kam es im Dezember 2010 zu einem Wassereintritt in einer Mietwohnung. Das Wasser verursachte Schäden im Arbeitszimmer. Ein Teil der Tapete verfärbte und löste sich. Zudem wies das Parkett Flecken und aufgequollene Stoßstellen auf. Die Mieter verlangten von der Vermieterin die Beseitigung der Wasserschäden... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Münster, Urteil vom 21.12.2005
- 59 C 2601/05 -
Nasser Balkon: Auf Balkon spritzendes Regenwasser berechtigt nicht zur Mietminderung
Von einem höher liegenden Balkon und aus der Dachrinne spritzt Regenwasser auf den Balkon
Spritzt aus der Dachrinne und einem höher gelegenen Balkon Wasser auf den Balkon eines Mieters, so kann der Mieter nicht die Miete kürzen. Dies entschied das Amtsgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Fall minderte eine Mieterin in den Monaten Juli, August und September 2004 die Miete monatlich um 10,- Euro. Sie war der Auffassung, dass ihre Mietsache mit einem Mangel behaftet sei. Vor Gericht trug sie vor, Regenwasser spritze vom darüber liegenden Balkon sowie der Dachrinne auf ihren Balkon. An drei Stellen zwischen Balkonrand der dort angebrachten Regenrinne... Lesen Sie mehr
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