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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2008
- 7 K 2310/06 B -
Selbständige Regisseure unterliegen nicht dem vollen Umsatzsteuersatz
Selbständiger Regisseur stellt selbst kein "Theater" dar, darf aber nicht schlechter als ein "Theater" behandelt werden
Die Gagen selbständig tätiger Regisseure sind umsatzsteuerlich begünstigt, d.h. sie müssen nicht mit dem vollen Umsatzsteuersatz von derzeit 19 % versteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und widersprach damit der einhelligen Auffassung der Finanzverwaltung.
Die berief sich darauf, dass nach den geltenden Regelungen des Umsatzsteuergesetzes zwar die Umsätze von Theatern, Orchestern, Chören u.ä. umsatzsteuerfrei oder nur ermäßigt zu besteuern seien, dass aber ein selbständiger Regisseur allein kein "Theater" darstelle. Dem stimmten die Richter im Grundsatz zu.Sie gingen aber in ihrer Entscheidung insoweit einen Schritt weiter, als sie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität dadurch verletzt sahen, dass ein selbständig tätiger Regisseur umsatzsteuerlich ungünstiger behandelt wird als ein Theater als solches, und damit z.B. auch die Leistung eines bei einem Theater angestellten Regisseurs... Lesen Sie mehr
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