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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reifenplatzer“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 25.03.2024
- 2 K 2103/23.GI -
Keine Feuerwehrgebühren für spontane Hilfe bei einer Reifenpanne
Das Verwaltungsgericht Gießen gab einer Klage statt, die sich gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Stadt Kirtorf für den Wechsel eines platten Reifens richtete.
In dem Gebiet der Beklagten kam es am 14. Dezember 2022 zu einer Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr. Grund war ein umgestürzter Baum auf der Fahrbahn. Daraufhin rückten insgesamt sechs Einsatzfahrzeuge und 17 Feuerwehrkräfte aus. Ein umgestürzter Baum konnte beim Abfahren der Strecke nicht gefunden werden. Stattdessen trafen die Feuerwehrleute aber auf die Klägerin, die auf der Strecke zuvor eine Reifenpanne hatte. Ihr Auto war am Straßenrand abgestellt und sie wartete dort mit einer Bekannten auf den bereits verständigten ADAC. Die Feuerwehrkräfte boten der Klägerin ihre Hilfe beim Reifenwechsel an und wechselten den platten Reifen, bevor der ADAC eintraf.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2013
- 20 U 83/13 -
Kein Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung bei Reifenplatzer aufgrund Überfahrens eines Bordsteins
Fehlender Versicherungsschutz wegen Vorliegens eines Betriebsschadens
Platzt während der Fahrt der Reifen eines Autos, so liegt dann kein Unfallschaden vor, wenn das Überfahren eines Bordsteins möglicherweise Ursache des Reifenplatzers ist. In einem solchen Fall liegt ein Betriebsschaden vor und es besteht kein Versicherungsschutz durch die Kaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 platzte während einer Autobahnfahrt der linke Reifen eines PKW und verursachte dadurch erhebliche Schäden am Fahrzeug. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch die Schäden zu ersetzen, die aufgrund des rotierenden geplatzten Reifens entstanden sind. Denn nach ihrer Meinung habe das Platzen des Reifens kein Unfall im Sinne der... Lesen Sie mehr
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2013
- 9 O 95/12 -
Vollkaskoversicherung kann Fahrzeugschäden aufgrund geplatzten Reifens abdecken
Schäden wegen Reifenplatzen stellt nicht zwangsläufig Betriebsschaden dar
Wem auf der Autobahn wegen eines eingefahrenen Gegenstands der Reifen platzt und wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, kann seine Fahrzeugschäden wegen des Reifenplatzens von der Kaskoversicherung ersetzt verlangen. Der Versicherungsschutz entfällt nicht wegen Vorliegens eines Betriebsschadens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug im Januar 2012 eine Autobahn. Plötzlich platzte der hintere rechte Reifen. Dadurch wurden die angrenzenden Karosserieteile beschädigt. Ein Gutachter ermittelte später, dass der geplatzte Reifen auf einen eingefahrenen größeren Fremdkörper (etwa einer Schraube) zurückzuführen war. Der Autofahrer verlangte die Reparaturkosten... Lesen Sie mehr
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