die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reißverschlussverfahren“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Urteil vom 21.04.2017
- 10 U 4565/16 -
Zusammenstoß im Rahmen eines Spurwechsels im Reißverschlussverfahren spricht für Verschulden des Spurwechslers
Anscheinsbeweis spricht für Verstoß gegen § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung
Kommt es bei einem Spurwechsel im Rahmen des Reißverschlussverfahrens zu einer Kollision, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechsler gegen § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen und somit den Unfall verschuldet hat. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste ein Pkw-Fahrer auf einer Autobahn mittels des Reißverschlussverfahrens von der linken auf die rechte Spur wechseln, da die linke Spur gesperrt war. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem auf der rechten Spur fahrenden Lkw. Der Pkw-Fahrer klagte aufgrund des Unfalls gegen den Lkw-Fahrer auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht München II gab der Schadensersatzklage unter Beachtung einer Haftungsverteilung von 50:50 statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Lkw-Fahrers.Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Lkw-Fahrers und... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2012
- 334 C 28675/11 -
Reißverschlussprinzip im Straßenverkehr gilt nur beim Wegfall einer Spur
Autofahrer muss bei Spurwechsel wegen blockierter Fahrspur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen
Wird eine Fahrbahn durch ein Hindernis blockiert und wechselt ein Autofahrer, der sich auf dieser Fahrbahn befindet, deshalb die Spur, muss er jede Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausschließen. Der Autofahrer, der die andere, freie, Spur benutzt, muss ihn nicht einfahren lassen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr eine Autofahrerin Anfang September 2011mit ihrem VW Cabrio auf der Widenmayerstraße in München auf der linken der zwei Fahrbahnen. Ein Möbelwagen, der in der Straße auf eben dieser Spur parkte, zwang sie zum Halten.Als sie auf die rechte Spur wechselte, kam es zu einem Zusammenstoß mit der Fahrerin eines Fiat Puntos. Kotflügel, Stoßfänger... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 24.10.2005
- 16 U 24/05 -
Kein Reißverschlussverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn
Verkehr auf durchgehender Fahrbahn hat Vorfahrt
Das so genannte Reißverschlussverfahren, wonach Fahrzeugen vor einer Fahrbahnverengung der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen ermöglicht werden muss, findet auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn keine Anwendung. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Auf Autobahnen hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt.
In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das Oberlandesgericht Köln die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht: Danach gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren.Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren Vorrang. Bei... Lesen Sie mehr