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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „relative Person der Zeitgeschichte“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.03.2007
- 324 O 604/06 -

Unerlaubte Veröffentlichung von Fotos in Badebekleidung: Bekanntheit im Bereich "Volksmusik" rechtfertigt nicht Status als absolute Person der Zeitgeschichte

Keine absolute Person der Zeitgeschichte bei fehlender Teilhabe am politischen und demokratischen Prozess

Ist eine Person nur im Bereich der Volksmusik bekannt und nimmt sie weder am politischen noch demokratischen Prozess teil, so gilt sie nicht als absolute Person der Zeitgeschichte. Die fehlende Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos in einer Zeitschrift ist daher nicht nach § 23 Abs.1 Nr. 1 Kunsturhebergesetz (KUG) unerheblich. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Zeitschrift wurden im Juni 2006 Fotos des ehemals erfolgreichen Ski-Fahrers und nunmehr tätigen Sängers, Schauspielers und Moderator, Hansi Hinterseer, veröffentlicht, die ihn in Badebekleidung zeigten. Die Fotos wurden im Rahmen einer Fanreise nach Korfu im Jahr 2003 ohne Einwilligung des Fotografierten angefertigt. Da dadurch seiner Meinung nach seine Privatsphäre verletzt worden sei, klagte er gegen die Verlegerin der Zeitschrift auf Unterlassung. Diese hielt die Veröffentlichung jedoch für zulässig, da es sich bei dem Betroffenen um eine absolute Person der Zeitgeschichte gehandelt habe.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 15.06.2012
- 158 C 28716/11 -

Private Fotos auf Facebook: Veröffentlichung in der Zeitung von nicht der Öffentlichkeit bestimmten Fotos stellt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar

Betroffene Person hat Anspruch auf Geldentschädigung

Die Veröffentlichung von Fotos, welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. Diese hat in einem solchen Fall einen Anspruch auf eine Geldentschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein Ehemann wegen mehrerer Vergewaltigungen angeklagt und im August 2011 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Über den Prozess berichtete eine Tageszeitung. Diese veröffentlichte im Rahmen der Berichterstattung mehrere ungepixelte Fotos des Angeklagten Ehemanns. Auf diesen waren teilwiese die Ehefrau zu sehen. Zwar wurde sie gepixelt, dennoch konnte... Lesen Sie mehr



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