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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rentenbescheid“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.2021
- L 18 R 306/20 -

Rentenbescheide mit Begründungsmangel

Rentenbescheid muss nachvollziehbar und verständlich sein

Rentenbescheiden müssen die wesentlichen Elemente, die zur Prüfung der Richtigkeit der Berechnung der Rentenhöhe unerlässlich sind, weiterhin entnommen werden können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.

Der beklagte Rentenversicherungsträger gewährte der Klägerin Altersrente und fügte den Bescheiden die Anlagen "Berechnung der Rente", "Versicherungsverlauf" und "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" bei. Im Widerspruch bat sie um nachvollziehbare Berechnungsunterlagen. Nach Übersendung der weiteren Anlagen erklärte sie ihren Widerspruch für erledigt und beantragte die Erstattung der im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten. Die Beklagte lehnte dies ab, da der Widerspruch nicht erfolgreich gewesen sei und die Bescheide bereits vor der Übersendung der weiteren Anlagen ausreichend begründet gewesen seien. Das SG Aachen gab der Klägerin Recht.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 15.12.2016
- S 3 AS 682/15 -

Jobcenter hat keinen Ersatzanspruch gegen 12-jährige Erbin eines Hartz IV-Empfängers

Maßgeblicher Vermögenszuwachs des Verstorbenen erfolgte erst nach Ende des Hartz IV-Bezugs

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Jobcenter von einem 12 Jahre alten Kind nach dem Tod des Vaters nicht 20.000 Euro Hartz IV-Leistungen zurückfordern darf. Zum einen würde die Forderung für das Kind des Verstorbenen eine unzumutbare Härte darstellen. Zum anderen hätte das Jobcenter aufgrund einer Erkrankung des Leistungsempfängers früher auf dessen Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit und damit auf ein Ende des Hartz IV-Bezugs hinwirken müssen. Zudem erfolgte der für die Rückforderung des Jobcenters maßgebliche Vermögenszuwachs des Verstorbenen erst nach Ende des Hartz IV-Bezugs.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im April 1964 geborene Leistungsbezieher zog 2010 bei der Mutter seiner 2005 geborenen Tochter zur Untermiete ein. Von Juli 2011 bis Ende 2013 bezog der Mann SGB II-Leistungen ("Hartz IV"). Aufgrund einer bösartigen Krebsform (Morbus Hodgkin-Lymphom) war er von Ende 2011 an durchgehend arbeitsunfähig. Seit Mai 2012 lagen bei dem Mann... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.06.2015
- 5 K 1154/13 -

Fehlerhafte Rentenbesteuerung: Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung

Finanzamt nicht zur Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide befugt

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass sich ein Finanzamt (u.a.) in einem Verfahren im Zusammenhang mit einer möglicherweise fehlerhaften Rentenbesteuerung nicht darauf berufen kann, dass archivierte Unterlagen bereits vernichtet wurden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Rentnerin und wohnte bis 2007 in Nordrhein-Westfalen. Das dort zuständige Finanzamt hatte eine ihrer Renten (90.000 Euro pro Jahr) nach Prüfung der dazu vorgelegten Unterlagen alljährlich nur mit dem Ertragsanteil (17 %) der Besteuerung unterworfen. Nach dem Umzug der Klägerin nach Rheinland-Pfalz übernahm das zuständig gewordene Finanzamt... Lesen Sie mehr

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Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.01.2015
- L 5 R 970/13 -

Allgemeiner Rentenwert (Ost) verstößt nicht gegen Gleich­heits­grund­satz

Bestehende Ungleichheit der Lebensverhältnisse in alten und neuen Bundesländern rechtfertigt unterschiedliche Rentenwerte

Das Sächsische Landes­sozial­gerichts hat entschieden, dass die Zugrundelegung des allgemeinen Rentenwertes (Ost) bei der Berechnung der Höhe eines gesetzlichen Alters­renten­an­spruchs auch im Jahr 2014 nicht gegen den Gleich­heits­grund­satz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt.

Der 1946 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht seit 2011 eine Regelaltersrente. Er begehrte die Anwendung des aktuellen Rentenwertes (Ost) durch die Anwendung des aktuellen Rentenwertes "West" bei der Rentenberechnung zu ersetzen.Die ablehnende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers haben das Sozialgericht Leipzig und das Sächsische Landessozialgericht... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Gießen, Urteil vom 30.07.2014
- S 4 R 451/12 -

Rentenversicherung kann zu Unrecht gezahlte Rente nur bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten zurückfordern

Aufhebung des begünstigenden Bescheides muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der zur Rechtwidrigkeit der Zahlung führenden Tatsachen erfolgen

Die Rentenversicherung ist nur dann dazu berechtigt, eine zu Unrecht gezahlte Rente zurückzufordern, wenn grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt. Die Rentenversicherung muss dann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen, die zur Rechtwidrigkeit geführt haben, tätig werden. Wird dies nicht beachtet, darf ein Rentner die zu viel gezahlte Rente behalten. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und gab daher der Klage einer Rentnerin aus Gießen statt.

Im zugrunde liegenden Streitfall bezog die 54jährige Frau aus Gießen von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Rente wegen Erwerbsminderung, die ihr mit Bescheid vom 27. September 2006 rückwirkend ab dem 1. September 2005 bewilligt worden war. Zu dem Zeitpunkt bestand ihr Arbeitsverhältnis noch. Im November 2005 erhielt sie dann eine einmalige Gratifikation ihres Arbeitgebers in... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.03.2012
- L 4 R 288/11 -

Rücknahme von Rentenbescheiden wegen Rechenfehlern zulässig

Reduzierung bei fehlendem schutzwürdigen Vertrauen des Empfängers in Höhe der Zahlung nicht zu beanstanden

Ein Rentenbescheid kann für die Zukunft zurückgenommen werden, wenn irrtümlich aufgrund eines Rechenfehlers ein zu hoher Zahlbetrag zugesprochen wurde und ein Vertrauen des Empfängers in die Höhe der Zahlung nicht schutzwürdig ist. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Dem Kläger des zugrunde liegenden Falls war zunächst eine monatliche Rente von rund 2.300 Euro bewilligt worden. Gut einen Monat später wurde, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Rente falsch berechnet worden war, die Höhe auf den zutreffenden Betrag von rund 1.300 Euro korrigiert. Der Kläger wehrte sich gegen die Herabsetzung der Rente und machte geltend, seine Frau habe im... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 07.02.2012
- B 13 R 40/11 R und  B 13 R 72/11 R -

Keine Sonderregelung für die Nachzahlung von "Ghetto-Renten"

Leistungen müssen rückwirkend für höchstens vier Jahre gezahlt werden

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass für Nachzahlungen aufgrund von Überprüfungsbescheiden zu so genannten Ghetto-Renten keine Sonderregeln gelten. Auch insoweit sind Leistungen rückwirkend für höchstens vier Jahre zu zahlen.

Das Bundessozialgericht hatte durch Urteile vom Juni 2009 den Zugang zu Ghetto-Renten erleichtert. Viele Rentenanträge, die nach der geänderten Rechtsprechung begründet waren, waren jedoch schon vorher unanfechtbar abgelehnt worden. Eine große Zahl ehemaliger Ghetto-Arbeiter beantragte des-halb bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern, die bindende Ablehnung früherer Renten-anträge... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.02.2008
- L 5 R 195/06 -

Vertrauensschutz bei Rentenbescheid

Nach Ablauf der Vollmacht ist Anwaltswissen einem Versicherten nicht mehr zuzurechnen

Versicherte können bei wahrheitsgemäßen Angaben grundsätzlich auf die Rechtmäßigkeit eines begünstigenden Rentenbescheides vertrauen, sofern diesem komplizierte Berechnungen zugrunde liegen. Die mögliche Kenntnis des Anwalts von der Rechtswidrigkeit des Bescheides kann ihnen nicht entgegengehalten werden, soweit dieser dem im vorherigen Gerichtsverfahren beauftragten Rechtsanwalt nach Ablauf der Vollmacht zugesandt und von diesem ungeprüft an den Versicherten weitergeleitet worden ist. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Der Entscheidung liegt der Fall eines Versicherten ohne Berufsausbildung aus Wiesbaden zugrunde, der zuletzt als Croupier gearbeitet hatte. Aufgrund von Arbeitsunfähigkeit erhielt er zunächst Krankengeld. Nach Verlust der Arbeitstelle wurde ihm schließlich Arbeitslosengeld gewährt. Die ebenfalls beantragte Erwerbsminderungsrente erkannte die Rentenversicherung erst im Klageverfahren... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 23.03.2007
- S 6 RS 75/06 -

Untätigkeitsklage - Wer zu früh klagt, bleibt auf den Kosten sitzen

Behörden haben 6 Monate Zeit, über Anträge zu entscheiden

Wer vor Ablauf von sechs Monaten eine Behörde wegen Untätigkeit verklagt, weil sie nicht über einen Rentenantrag entschieden hat, muss die Anwaltskosten selbst tragen. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.

Im Fall wartete eine Frau seit fast fünf Monaten auf die Bewilligung ihrer Witwenrente, dabei hatte ihr die Versicherung anfangs mitgeteilt, kurzfristig über den Antrag entscheiden zu wollen. Die Frau wollte nicht mehr länger warten und verklagte die Versicherung. Sie erhob eine so genannte Untätigkeitsklage. Kurz nachdem die Klage beim Sozialgericht eingereicht worden war, erhielt... Lesen Sie mehr



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