die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rentnergesellschaft“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2010
- 3 AZR 502/08 -
BAG: Betriebsrente muss nicht zwingend nach drei Jahren angepasst werden
Bei übermäßiger Belastung eines Unternehmens darf Rentenanpassung ganz oder teilweise abgelehnt werden
Nach § 16 BetrAVG hat der Versorgungsschuldner alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Er kann jedoch eine Anpassung der Renten ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Einem Versorgungsschuldner ist es gestattet, eine Anpassung der Renten ganz oder teilweise abzulehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Versorgungsschuldner annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, die Anpassungsleistungen aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen. Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an. Diese für werbende Unternehmen entwickelten Grundsätze gelten auch... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.03.2008
- 3 AZR 358/06 -
Schaffung einer Rentnergesellschaft durch Ausgliederungen nach dem Umwandlungsgesetz
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit einer Rentnergesellschaft zu befassen. Es hat entschieden, dass Unternehmen Pensionsverpflichtungen auf so genannte Rentnergesellschaften ausgliedern dürfen, so dass sie nicht mehr für die Zahlung der Betriebsrenten verantwortlich sind. Allerdings müssten Ausgliederung oder Umwandlung ausreichende Finanzmittel vorhanden sein, damit die Zahlungen der Betriebsrenten gewährleistet ist.
Durch Umwandlungen eines Unternehmensträgers können Rentnergesellschaften entstehen. Diese verfolgen nicht erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern dienen dazu, die betriebliche Altersversorgung abzuwickeln. Die Schaffung derartiger Gesellschaften ist umwandlungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Übergang der Versorgungsverbindlichkeiten bedarf nicht der Zustimmung der Betriebsrentner... Lesen Sie mehr