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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2022
- 3 UF 81/21 -
Streit der Kindeseltern über Wechselmodell muss im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden
Durchsetzung eines Wechselmodells oder Residenzmodells mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht möglich
Streiten sich die Kindeseltern vor Gericht über die Durchsetzung eines Wechselmodells, so muss dieser Streit im Rahmen eines Umgangsverfahrens gelöst werden. Das Wechselmodell oder Residenzmodell kann nicht mittels Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines 4-jährigen Kindes stritten sich im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens über die Durchsetzung eines Wechselmodells. Während der Kindesvater das Wechselmodell bevorzugte, wollte die Kindesmutter beim Residenzmodell bleiben. Das Amtsgericht hielt das Residenzmodell für kindeswohlgerecht und übertrug der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es begründete seine Entscheidung damit, dass mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Kindesmutter sichergestellt werden könne, dass es beim überwiegenden Betreuungsanteil... Lesen Sie mehr
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