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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Resozialisierung“ veröffentlicht wurden

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.11.2018
- 11 LB 34/18 -

Schimpanse "Robby" darf im Zirkus bleiben

Hohes Alter des Tieres und damit verbundene Gefahren einer wahrscheinlich Jahre dauernden Resozialisierung nicht ausreichend berücksichtigt

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat den Bescheid des Landkreises Celle über die Abgabe des etwa 43-jährigen männlichen Schimpansen namens "Robby" an eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung aufgehoben.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Zirkusbetreiber und zugleich Eigentümer und Halter des Schimpansen "Robby". Der Schimpanse wurde in einem deutschen Zoo geboren, sehr früh von seinen Artgenossen getrennt und lebt spätestens seit seinem 5. Lebensjahr im Zirkusbetrieb des Klägers. Mit Bescheid vom 30. September 2015 gab der Landkreis dem Kläger auf, "Robby" in eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung abzugeben und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an.Dagegen hatte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt. Mit... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.11.2017
- 2 BvR 2221/16 -

Höhe der Telefongebühr in einer Justizvollzugsanstalt verstößt gegen Resozialisierungsgebot

Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt wurde stattgegeben. Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot, wenn die wirtschaftlichen Interessen eines Gefangenen missachtet werden, indem der geltend gemachte Anspruch auf Anpassung der Telefongebühren lediglich mit dem Hinweis auf die mit einem privaten Telekommunikationsanbieter langfristig eingegangene Vertragsbindung abgelehnt wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall war der Beschwerdeführer Strafgefangener in einer Justizvollzugsanstalt. Diese verfügt über ein Insassentelefonsystem, das von einem privaten Telekommunikationsanbieter auf Grundlage eines mit dem Land Schleswig-Holstein langfristig geschlossenen Vertrags betrieben wird. Alternative Telefonnutzungsmöglichkeiten bestehen für die Insassen der Justizvollzugsanstalt... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.12.2015
- 2 BvR 1017/14 -

Verfassungs­beschwerde gegen Neuregelung der Gefangenenvergütung in Rheinland-Pfalz erfolglos

Arbeit im Strafvollzug stellt weiterhin gewichtigen Resozialisierungs­faktor dar und bedarf angemessener Anerkennung

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde gegen die Neuregelung der Vergütung von freiwillig arbeitenden Strafgefangenen in Rheinland-Pfalz nicht zur Entscheidung angenommen. Laut der Neuregelung fiel die nicht geldliche Vergütungs­komponente ersatzlos weg. Diese wurde zusätzlich zur geldlichen Vergütungs­komponente unter anderem in Form von Freistellungstagen gewährt, die auch als Urlaub aus der Haft genutzt oder auf den Entlassungs­zeitpunkt angerechnet werden konnten. Das Bundes­verfassungs­gericht hob allerdings hervor, dass Arbeit im Strafvollzug einen gewichtigen Resozialisierungs­faktor darstelle, dessen Wirksamkeit davon abhänge, dass die geleistete Arbeit eine angemessene Anerkennung findet. Ob der Strafgefangene freiwillig arbeitet oder eine zugewiesene Pflichtarbeit ausübt, spielt dabei keine Rolle. In beiden Fällen muss die Anerkennung geeignet sein, dem Strafgefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit vor Augen zu führen.

Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens verbüßt eine Strafhaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz und wurde ursprünglich nach den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes des Bundes zu einer Tätigkeit in der Druckerei/Buchbinderei verpflichtet. Für seine Tätigkeit erhielt er bis zum 31. Mai 2013 eine geldliche sowie eine nicht geldliche Vergütungskomponente.... Lesen Sie mehr

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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.06.2015
- VGH B 41/14 und VGH B 50/14 -

Entgeltregelung für Gefangenenarbeit in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß

Regelung der Gefangenenvergütung mit verfassungs­rechtlichem Gebot der Resozialisierung vereinbar

Das Entgelt, das nach dem rheinland-pfälzischen Landes­justiz­vollzugs­gesetz für die Arbeit von Gefangenen im Strafvollzug vorgesehen ist, verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Dies entschied der Verfassungs­gerichts­hof Rheinland-Pfalz.

Dem Verfahren lagen die Verfassungsbeschwerden zweier Strafgefangener zu Grunde, mit denen sich diese vor allem gegen den Wegfall von Freistellungstagen als Teil der Arbeitsvergütung wandten. Ursprünglich war der Strafvollzug in Rheinland-Pfalz durch das bundesrechtliche Strafvollzugsgesetz geregelt. Dieses sah eine Vergütung in Form von Geld und Freistellungstagen vor. Nachdem die... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.02.2015
- 9 U 129/13 -

Einschlusszeit eines Häftlings von 23 Stunden pro Tag verstößt gegen die Menschwürde

Resozialisierung eines Häftlings bei Einschlusszeiten von 23 Stunden ohne soziale Kontakte nicht umsetzbar

Das Kammergericht hat entschieden, dass Einschlusszeiten eines Häftlings von 23 Stunden pro Tag gegen die Menschenwürde verstoßen. Das Gericht verwies darauf, dass eine Resozialisierung von Häftlingen durch lange Einschließzeiten ohne soziale Kontakte unmöglich gemacht werde.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Klage eines Häftlings, der vom Land Berlin eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 40.025 Euro wegen menschenunwürdiger Behandlung während seiner Inhaftierung von vier Jahren und drei Monaten begehrte. Der Kläger war in Untersuchungshaft ab März 2006 bis ca. Mitte Juni 2009 und daran anschließend aufgrund Rechtskraft des Strafurteils in Strafhaft bis ca.... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.08.2013
- BVerwG 6 P 8.12 -

Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschäftigung von Strafgefangenen im Universitätsklinikum

Dem Strafgefangenen von der Anstaltsleitung zugewiesene Arbeiten außerhalb der Anstalt ohne Aufsicht dienen der Resozialisierung

Der Personalrat eines Universitätsklinikums ist nicht zur Mitbestimmung berechtigt, wenn Strafgefangene dort eine Arbeit aufnehmen, die ihnen von der Anstaltsleitung zugewiesen wurde. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

In dem zugrunde liegenden Fall beschäftigt das Universitätsklinikum Düsseldorf aufgrund eines Vertrages mit einer Justizvollzugsanstalt Strafgefangene mit Hilfsarbeiten im Bereich der Gartenpflege und der Logistik. Der Personalrat des Klinikums sieht in der Aufnahme der Tätigkeit durch die Gefangenen eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Die Vorinstanzen sind dieser Auffassung nicht gefolgt.... Lesen Sie mehr



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