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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Roaming“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 14.05.2021
- 113 C 23543/20 -
Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen
Schutzwirkung der EU Roaming-VO auch für Unternehmen anwendbar
Das Amtsgericht München verurteilte einen Münchner Verein zur Zahlung von Mobilfunkkosten in Höhe von 552,59 €. Im Übrigen wies es die Klage ab.
Der Beklagte hatte bei einem großen Mobilfunkbetreiber einen Flatrate-Handy-Vertrag abgeschlossen. Die Kosten lagen bei monatlich 50,17 €. Das Mobiltelefon wurde dem Vorstand zur Nutzung überlassen. Dieser begab sich mit dem Mobiltelefon auf eine Fernreise nach Kanada. Das Handy wählte sich dort in das ausländische Netz ein und verursachte so im Zeitraum eines Monats Roaming-Kosten in Höhe von insgesamt 2464,39 €. Hiervon zahlte der Beklagte nur einen Teil, einen weiteren Teil in Höhe von 400 € erließ der Mobilfunkbetreiber im Rahmen einer Kulanzgutschrift. Das Inkassounternehmen, das sich die Forderung des Mobilfunkbetreibers abtreten ließ, klagte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 18.11.2019
- 9 K 8221/18 -
Zweifel an Vereinbarkeit von Mobilfunk-Option "Vodafone Pass" mit europarechtlichen Vorgaben
VG Köln erbittet Vorabentscheidung des EuGH
Das Verwaltungsgericht Köln hat Zweifel an der Vereinbarkeit der von dem Telekommunikationsunternehmen Vodafone angebotenen Mobilfunk-Option "Vodafone Pass" mit europarechtlichen Vorgaben. Es hat deshalb mit Beschluss vom gestrigen Tag in einem von Vodafone angestrengten Klageverfahren den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und ihm Fragen zur Auslegung der so genannten Roaming-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 531/2012) vorgelegt.
Bei der kostenlosen Tarifoption "Vodafone Pass" wird das durch die Nutzung der Dienste von Partnerunternehmen verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivdatenvolumen des jeweiligen Mobilfunktarifs angerechnet (sog. Zero-Rating). Dies gilt allerdings nur im Inland. Im Ausland wird die Nutzung der betreffenden Dienste hingegen auf das Datenvolumen angerechnet. Ferner behält sich Vodafone... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 20.11.2018
- 1 L 253/18 -
"StreamOn"-Angebot der Telekom rechtswidrig
Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit für Streaming-Dienste und zusätzliche Entgelte für Roaming-Dienste im europäischen Ausland unzulässig
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der Telekom Deutschland GmbH gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur in Bezug auf das Produkt "StreamOn" abgelehnt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei dem kostenlos buchbaren Produkt "StreamOn" handelt es sich um ein Zusatzangebot für bestimmte Mobilfunk-Kunden der Antragstellerin, bei dem Datenmengen, die beim Audio- und Videostreaming von so genannten Content-Partnern übertragen werden, nicht auf das nach dem Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet werden. Dies gilt... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.06.2010
- C-58/08 -
EuGH: Roamingverordnung der EU ist gültig
Vorgehen gehen hohen Gebühren für Mobilfunkgespräche im europäischen Ausland im Interesse der Verbraucher zulässig
Die Roamingverordnung ist gültig. Die Gemeinschaft war berechtigt, im Interesse des Binnenmarkts Obergrenzen für die Entgelte vorzuschreiben, die von den Mobilfunkbetreibern für Roaminganrufe berechnet werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
Die Roamingverordnung legt Obergrenzen für die Entgelte fest, die die Mobilfunkbetreiber für Sprachanrufe berechnen dürfen, die ein Nutzer außerhalb ihres Netzes annimmt oder tätigt. Die Verordnung schreibt außerdem eine Obergrenze für Großkundenentgelte vor, d. h. das Entgelt, das das Netz des Verbrauchers an das vom Verbraucher genutzte ausländische Netz zahlt.Die... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 02.05.2006
- T-328/03 -
EuGH: Entscheidung der Kommission zum Inlandsroaming von O2 und T-Mobile nichtig
Die Entscheidung der Kommission zur Vereinbarung zwischen O2 und T-Mobile über die gemeinsame Nutzung von Mobilfunknetzen der dritten Generation (3G) in Deutschland wird teilweise für nichtig erklärt.
Das Gericht ist der Ansicht, dass die in der Entscheidung enthaltene Analyse mangelhaft ist, weil es an einer objektiven Erörterung der Wettbewerbssituation ohne eine Vereinbarung und an dem konkreten Nachweis fehlt, dass die Roamingbestimmungen der Vereinbarung wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen haben O2 und T-Mobile, zwei Betreiber digitaler Mobilfunknetze und -dienste in Deutschland,... Lesen Sie mehr
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