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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.07.2015
- 2-24 O 135/14 -
Tägliche Sperrung des Hotelzimmers durch Hotelbetreiber aufgrund vom Reiseveranstalter nicht übersandter Vouchers stellt Reisemangel dar
Kein Schadensersatzanspruch bei Verletzung während von Reisenden selbst gewählter Safaritour
Wird das Hotelzimmer durch den Hotelbetreiber täglich gesperrt, weil der Reiseveranstalter die Vouchers nicht übersandt hat, liegt ein Reisemangel vor. Dieser rechtfertigt eine Minderung des Tagesreisepreises um 3 %. Verletzt sich ein Reisender während einer selbst gewählten Safaritour, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar hatte für sich eine Reise nach Südafrika gebucht, die zwei Safaritouren beinhaltete. Bei der Ankunft in das Hotel wurde ihnen von der Reiseveranstalterin keine Vouchers ausgehändigt. Dies führte dazu, dass das Hotel täglich das Hotelzimmer sperrte, um nach dem Eingang der Vouchers zu fragen. Erst nach drei Tagen gingen die Vouchers im Hotel ein. Die Reisenden machten aufgrund dessen eine Reisepreisminderung geltend. Zudem verletzte sich die Ehefrau während einer Safaritour am Vormittag am Kopf, als der Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit über ein Schlagloch fuhr, die Insassen des Fahrzeugs... Lesen Sie mehr
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