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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sammlung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.04.2021
- 93 C 2338/20 -
Datenauskunftsanspruch eines Wohnungsmieters gegen Vermieter
Speicherung von Namen und Telefonnummer in Mobiltelefon sowie Sammlung abgehefteter Mietverträge begründet Anwendung der DSGVO
Speichert ein Vermieter den Namen und die Telefonnummer des Wohnungsmieters in sein Mobiltelefon und heftet er mehrere Mietverträge ab, so ist die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eröffnet. Dem Mieter steht damit gemäß § 15 DSGVO ein Datenauskunftsanspruch gegen den Vermieter zu. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung in Wiesbaden Anfang des Jahres 2020 gegen die Vermieterin auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten. Die Vermieterin war Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und vermietete die Wohnungen. Sie hatte den Namen und die Telefonnummer des Mieters in ihrem Mobiltelefon abgespeichert. Zudem hatte die Vermieterin eine Firma mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung beauftragt, welche die Abrechnung in Dateiform erstellte. Die Vermieterin hielt die Klage für unbegründet. Sie sei keine institutionelle Vermieterin und speichere keine Daten ab. Sie als private Vermieterin hefte die Mietverträge ab, sonst nichts.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2018
- 11 U 156/16 -
Ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss Abbildung auf Sammelkarte dulden
Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen auch ohne Einwilligung veröffentlich werden
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bestätigt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines ehemaligen Fußball-Nationalspielers an seinen zeitgeschichtlichen Bildnissen hinter das presserechtliche Publikationsinteresse eines Sportverlags an deren Verwendung zurücktritt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streifalls ist ein bekannter ehemaliger Torwart der deutschen Nationalmannschaft. Die Beklagte betreibt einen Sportverlag. Sie produziert eine auf Vollständigkeit angelegte Serie über alle deutschen Fußball-Nationalspieler seit 1908, die aus einzelnen großflächigen Plastikkarten besteht. Auf der Vorderseite dieser Karten wird der jeweilige Fußball-Nationalspieler... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.08.2015
- XI R 43/13 -
Planmäßiger Verkauf von 140 fremden Pelzmänteln über eBay stellt umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit dar
Auflösung einer privaten Sammlung unwahrscheinlich
Wer planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, übt eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine selbständige Finanzdienstleisterin, verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 über zwei "Verkäuferkonten" bei der Internet-Handelsplattform eBay an einzelne Erwerber mindestens 140 Pelzmäntel für insgesamt ca. 90.000 Euro.Die Klägerin gab dazu an, im Zuge der Auflösung des Haushalts ihrer verstorbenen Schwiegermutter... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Köln, Urteil vom 04.03.2015
- 14 K 188/13 -
Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig
Intensive und langjährige Verkaufsaktivitäten führen zur Einstufung als Unternehmer und Gewerbetreibender
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Kläger durch Zukäufe fortgeführt. Veräußert wurden lediglich doppelte Exemplare. Hiermit erzielte der Kläger jährlich eBay-Umsätze... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 03.12.2010
- 566 F 881/08 -
Weinsammlung als Hobby: Ehepartner hat bei Scheidung keinen Anspruch auf Anteil des Weinsortiments oder Schadensersatz
Weinvorrat ist nicht als Haushaltsgegenstand anzusehen
Ein Weinvorrat ist dann kein Haushaltsgegenstand, wenn er nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern dessen Pflege - ähnlich wie bei einer Briefmarkensammlung - sich als Hobby eines der beiden Ehepartner darstellt. Bei einer Trennung hat dann der andere Ehepartner keinen Anspruch auf eine Aufteilung der Weine. Dies entschied das Amtsgericht München.
In dem zugrunde liegenden Fall befand sich im Keller eines Münchner Ehepaares eine Sammlung teilweise sehr wertvoller Weine (darunter auch ältere Jahrgänge Chateau Petrus und Chateau Lafleur). Der Ehemann hatte diese im Laufe der Jahre angeschafft, da er sich schon lange für Weine interessiert hatte. Während die Ehefrau nur ab und an einen Schluck davon trank, kümmerte sich der Ehemann... Lesen Sie mehr
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