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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.04.2015
- 6 U 173/14 -
Der Halter eines beschädigten Fahrzeugs trägt ein Mitverschulden von 50 % aufgrund der Haltereigenschaft des schädigenden Anhängers eines von einem Dritten gefahrenen Fahrzeugs
Geschädigter Fahrzeughalter kann nur 50 % seines Schadens ersetzt verlangen
Beschädigt der Fahrer eines Fahrzeugs mit einem Anhänger ein anderes Fahrzeug, so muss sich der Halter des beschädigten Fahrzeugs ein Mitverschulden von 50 % anlasten lassen, wenn er zugleich der Halter des Anhängers ist. Er kann in diesem Fall nur 50 % seines Schadens ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2010 beschädigte der Fahrer einer Sattelzugmaschine auf einem Betriebsgelände mit dem angehängten Auflieger eine andere Zugmaschine. Die Halterin der beschädigten Zugmaschine klagte anschließend auf Schadensersatz in Höhe von ca. 16.446 EUR. Das Problem war, dass die Klägerin nicht nur Halterin der beschädigten Zugmaschine war, sondern auch die Halterin des Aufliegers. Die vom Schädiger gefahrene Sattelzugmaschine stand dagegen im Eigentum eines anderen.Das Landgericht Bochum gab der Schadensersatzklage... Lesen Sie mehr
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