die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „schädliche Veräußerung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.05.2020
- 13 K 571/16 G,F -
FG Münster: Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu Einbringungsgewinn
Einbringungsgewinn wird nachträglich steuerpflichtig
Die Verschmelzung einer KG auf eine GmbH stellt eine schädliche Veräußerung gemäß § 22 Abs. 1 UmwStG dar mit der Folge, dass ein Einbringungsgewinn nachträglich steuerpflichtig wird. Dies hat der 13. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 19. Mai 2020 (Az. 13 K 571/16 G,F) entschieden.
Im hier vorliegenden Fall brachte eine KG im Jahr 2007 einen Teilbetrieb in eine Tochter-GmbH ein, deren Anteile sie zu 100 % hielt, und erhielt hierfür neue Anteile, was steuerlich unter Ansatz eines Zwischenwerts (§ 20 Abs. 1, 2 UmwStG) erfolgte. Im Jahr 2008 wurde die KG auf ihre Mutter-GmbH verschmolzen, die zu 50 % Kommanditistin der KG gewesen war. Die übrigen Kommanditanteile hatten die beiden Gesellschafter der Mutter-GmbH gehalten. Der Übergang des Vermögens auf die GmbH erfolgte ohne Gegenleistung und ohne Kapitalerhöhung.Das beklagte Finanzamt sah die Verschmelzung als schädliche Übertragung im Sinne von § 22 Abs. 1... Lesen Sie mehr