Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Scheiß RTL“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Scheiß RTL“ veröffentlicht wurden
Landgericht Köln, Urteil vom 25.09.2012
- 33 O 719/11 -
Verkaufsverbot für "Scheiß RTL" T-Shirts
Verletzung des Markenrechtes
Der Verkauf von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" begründet einen Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegenüber dem Verwender. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten Unterlassung des Verkaufs von T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL". Die Klägerin betreibt den Fernsehsender "RTL". Die Beklagte war der Meinung, dass durch die Verwendung des Zusatzes "scheiß" eine klare Abgrenzung zur Marke "RTL" bestand und auch nicht mit dieser Marke zu verwechseln war. Außerdem berief sie sich auf die Kunst- und Meinungsfreiheit, da man sich "in satirisch-kritischer Weise mit der deutschen Fernsehlandschaft" auseinandersetze.Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Es bestand gemäß § 14 Abs. 2 Nr.3, Abs. 5 MarkenG ein Unterlassungsanspruch.... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Scheiß RTL“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »