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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Scheuen“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.02.2018
- 5 U 128/16 -

Landwirt haftet als Tierhalter für Pferdeunfall nach Scheuen seines Pferdes

Landwirt als Tierhalter wegen Ausübung der Bestimmungsmacht über das Tier, Kostentragung und Nutzung des Tiers

Übt ein Landwirt die Bestimmungsmacht über ein Pferd aus, trägt er die Kosten und nutzt er das Tier, so ist er als Tierhalter anzusehen. Verursacht daher das Pferd einen Unfall, macht er sich nach § 833 BGB haftbar. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Landwirt hatte auf seinem Bauernhof zwei Pferde unterbracht, das Pferd M und N. Die Pferde standen im Eigentum einer Frau und waren ursprünglich bei einem anderen Landwirt untergebracht. Da dieser aber nicht die vereinbarte Vergütung zahlte, überließ sie die Pferde einem Ehepaar. Dieses Ehepaar hatte schließlich die Pferde zum jetzigen Landwirt gebracht. Der Landwirt wollte das Pferd M selbst als Reit- oder Kutschpferd nutzen. Er kam daher auch für die Kosten der Unterhaltung auf. Das Pferd N wiederum sollte für die Tochter des Ehepaars sein. Daher zahlte das Paar dem Landwirt monatlich Einstellgebühren... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 08.05.1991
- 5 U 1812/90 -

Haftung des Tierhalters aufgrund Ausbrechens zweier Kaltblutpferde bei Karnevalsumzug

Einsetzung für das Ziehen eines Gespanns zum Karneval ungeeigneter Pferde begründet Sorgfaltsverstoß

Werden zum Ziehen eines Gespanns zum Karneval zwei Pferde eingesetzt, die normalerweise nur im Wald eingesetzt werden und noch nie einen Wagen gezogen haben, so verletzt der Pferdehalter seine Sorgfaltspflichten. Brechen die Pferde aus, so haftet er aufgrund eines dadurch entstandenen Schadens. Der Umstand, dass es sich um Kaltblutpferde handelt, die als friedfertig gelten, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich des Karnevals im Jahr 1989 bat eine freiwillige Feuerwehr den Halter zweier Pferde darum, die Pferde zum Ziehen eines Gespanns einsetzen zu dürfen. Die Pferde wurden normalerweise beruflich als Holzrückpferde im Wald eingesetzt. Es handelte sich um Kaltblüter, die als lammfromm und friedfertig gelten. Während des Karnevalsumzugs... Lesen Sie mehr



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