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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schlagloch“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.02.2015
- 9 U 188/13 -
Land Berlin haftet nicht für Schäden durch großes Schlagloch
Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung aufgrund unzureichender Kontrolle
Zwar ist das Land Berlin zur Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen verpflichtet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es stets für Schäden durch Schlaglöcher haftet. Vielmehr muss eine Verletzung der regelmäßigen Kontrollpflicht, ein schuldhaftes Übersehen von Schlaglöchern oder ein schuldhaftes Unterlassen der Beseitigung von Schlaglöchern vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2010 wurde ein Fahrzeug aufgrund eines Schlaglochs auf einer stark befahrenen Hauptstraße beschädigt. Das Schlagloch hatte eine Größe von ca. einem Quadratmeter und eine Tiefe von fünf Zentimetern. Die Fahrzeugbesitzerin lastete dem Land Berlin eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an und klagte auf Zahlung von Schadenersatz. Es hätte Maßnahmen ergreifen müssen, um die von dem Schlagloch ausgehende Gefahr zu beseitigen. Das Landgericht Berlin wies die Schadenersatzklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Fahrzeugbesitzerin.Das Kammergericht bestätigte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.03.2013
- 1 U 3769/11 -
Sturz einer Radfahrerin aufgrund von Regenwasser verdecktem Schlagloch: Radfahrerin steht wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung Anspruch auf Schmerzensgeld zu
Erkennbarkeit der Gefahrenstelle begründet jedoch Mitverschulden von 50 %
Stürzt eine Radfahrerin aufgrund eines durch Regenwasser verdeckten Schlaglochs, so steht ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Aufgrund der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle muss sich die Radfahrerin aber ein Mitverschulden von 50 % anlasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2006 stürzte eine Radfahrerin als sie von der Straße auf den Zufahrtsweg zu ihrem Haus einbiegen wollte. Da sich in diesem Bereich aufgrund von Regenwasser eine große Pfütze befand, erkannte sie das vom Waser verdeckte Schlagloch nicht und kam zu Fall. Aufgrund der erlittenen Verletzungen klagte sie gegen den Straßenbaulastträger... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.07.2014
- 11 U 107/13 -
Barrierefreiheit und Verkehrssicherungspflicht - Nicht jede Straße muss auch für behinderte Personen sicher befahrbar sein können
OLG Hamm konkretisiert die Pflichten des Straßenbaulastträgers
Aus der in § 9 Abs. 2 Satz 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) geregelten Verpflichtung des Straßenbaulastträgers, die Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel zu berücksichtigen, möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen, folgt nicht, dass jede Straße, unabhängig von ihrer jeweiligen Bedeutung auch für behinderte Personen sicher zu befahren sein muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, das damit das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Paderborn abänderte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der aufgrund einer intellektuellen Einschränkung unter Betreuung stehende Kläger aus Gütersloh befuhr nachts mit seinem Fahrrad die Oppelner Straße in Lippstadt. An einer ca. 2 m breiten Stelle, an der der Asphalt im Randbereich zwei bis zu 5 cm tiefe Schlaglöcher und zudem Netzrisse aufwies, stürzte der Kläger, nach seinen Angaben, weil... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2013
- 11 U 52/12 -
Land haftet für Pkw-Schaden durch Schlagloch auf der Autobahn
Land NRW muss Schadensersatz wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung leisten
Für den Schaden, den ein Pkw beim Durchfahren eines Schlaglochs auf der Bundesautobahn (BAB) 52 erlitten hat, haftet das beklagte Land Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung, weil das Schlagloch durch eine von ihm zu verantwortende, vermeidbare Gefahrenquelle entstanden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Verurteilung des Landes durch das Landgericht Essen bestätigt.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Oberhausen befuhr mit seinem Pkw Skoda im Mai 2010 nachts die BAB 52 in Gelsenkirchen im Bereich einer Baustelle, bei der der Standstreifen als Fahrbahn fungierte. Auf dem Standstreifen geriet das Fahrzeug in ein ca. 20cm tiefes Schlagloch und erlitt einen Achsschaden, für dessen Reparatur einschließlich Nebenkosten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 05.10.2012
- 10 U 13/12 -
Schadensersatzanspruch aufgrund eines Schlaglochs von 20 cm Tiefe
Sofortige Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich
Weist eine vielbefahrene Hauptstraße ein Schlagloch von 20 cm Tiefe auf, so sind vom Straßenbaulastträger sofortige Sicherungsmaßnahmen auszuführen. Das Aufstellen von Warnschildern genügt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2011 wurde gegen 17.30 Uhr ein Auto durch zwei Schlaglöcher auf einer vielbefahrenen Straße beschädigt. Die beiden großflächigen Schlaglöcher waren 16 bzw. 20 cm tief. Die zuständige Gemeinde als Straßenbaulastträgerin wusste von den Schlaglöchern. Sicherungsmaßnahmen hat sie nicht ausgeführt. Der klägerische Autofahrer verlangte... Lesen Sie mehr
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Landgericht Halle, Urteil vom 28.06.2012
- 4 O 774/11 -
Vor Schlaglöchern auf der Autobahn muss zumindest gewarnt werden
Land haftet für entstandene Schäden wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Eine Autobahn muss in einem ausreichend sicheren Zustand erhalten und es muss vor bestehenden Gefahren gewarnt werden. Dies gilt insbesondere bei Schlaglöchern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Halle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger befuhr bei Dunkelheit mit seinem Fahrzeug die Bundesautobahn A9. Er geriet in ein Schlagloch, wodurch das Fahrzeug beschädigt wurde. Er verlangte daraufhin vom beklagten Land Schadenersatz. Die A9 ist eine der am stärksten befahrenen Autobahnen in Deutschland. Sie litt im Schadensbereich weiträumig an Betonfrass. Dieser führte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.06.2011
- 7 U 6/11 -
OLG Schleswig-Holstein: Gemeinde haftet nicht immer für Schlaglöcher am Straßenrand
Motorrollerfahrer muss bei erkennbar schlechtem Straßenzustand mit Gefahren rechnen
Nicht bei jedem Verkehrsunfall aufgrund eines Schlaglochs in der Straße haftet der für die Straße zuständige Bauträger. Bei erkennbar deutlich schlechten Straßenverhältnissen muss sich der Nutzer der Verkehrswege auf die Gegebenheiten einstellen und mit entsprechenden Gefahren rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Im zugrunde liegenden Fall führ der Kläger im Sommer 2008 mit seinem Motorroller auf der Kreisstraße 110 im Kreis Bad Segeberg. Die Kreisstraße ist eine ländliche circa 4 m breite Straße ohne Fahrbahnmarkierung und mit geringem Verkehrsaufkommen. Im Bereich einer leichten Rechtskurve stürzte der Fahrer mit seinem Motorroller in der Nähe eines Schlaglochs am äußersten Fahrbahnrand. Er... Lesen Sie mehr
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 07.04.2011
- 5 O 269/10 -
Kein Schadenersatzanspruch gegen Gemeinde nach Pkw-Schaden durch unübersehbar großes Schlagloch
Straßenbenutzer muss sich gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet
Gemeinden als Träger der Straßenbaulast müssen nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand unterhalten. In geeigneter und zumutbarer Weise müssen alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausgeräumt oder erforderlichenfalls vor ihnen gewarnt werden, die für den Benutzer bei gebotener Sorgfalt nicht erkennbar sind. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Heidelberg hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einem Pkw-Schaden, nachdem der Fahrer in ein 70 mal 30 cm großes Schlagloch gefahren war. Der Schaden belief sich auf eine Höhe von 1.000 Euro für die Durchführung einer fachgerechten Reparatur. Diesen Betrag wollte der Fahrzeugbesitzer jetzt von der verantwortlichen Gemeinde ersetzt haben, da diese seiner Meinung nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt... Lesen Sie mehr
Landgericht Halle, Urteil vom 15.05.1998
- 7 O 470/97 -
Autofahrer müssen auf Autobahn nicht mit Schlaglöchern rechnen
Bundesländer müssen Schadensersatz leisten, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllen - das gilt auch für arme Länder
Verkehrsteilnehmer dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich die Autobahn, die sie befahren, in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Kommt es aufgrund eines Schlaglochs zu einem Unfall, hat der geschädigte Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz gegen das Bundesland, dem die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Dies entschied das Landgericht Halle.
Der Wagen des Klägers war aufgrund eines 12 cm tiefen Schlaglochs auf der Bundesautobahn 9 von München nach Berlin in Höhe Weißenfels im Land Sachsen-Anhalt beschädigt worden. Die Richter stellten klar, dass ein Verkehrsteilnehmer nicht mit einem solchen Schlagloch auf einer Bundesautobahn rechnen müsse. Dies gelte auch dann, wenn dort eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angeordnet... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 03.03.2008
- 12 U 1255/07 -
20 cm tiefes Schlagloch auf der Autobahn – Land haftet aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Allgemeine Hinweisschilder auf Straßenschäden bei schwerwiegenden Schäden der Fahrbahn nicht ausreichend
Wird ein Auto aufgrund von Schlaglöchern im Asphalt einer Straße beschädigt, haftet das Land für den Schaden, wenn es seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Das Aufstellen von Warnschildern, die auf eine schlechte Fahrbahn hinweisen, ist bei Schlaglöchern von 20 cm Tiefe nicht ausreichend. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls fuhr mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn. Die Fahrbahn war bekanntermaßen schadhaft und wurde regelmäßig von Streckenkontolleuren nach Löchern im Fahrbahnbelag kontrolliert, Warnschilder mit dem Hinweis: "Straßenschäden auf 5 km Länge" wiesen auf eine schlechte Fahrbahn hin. Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde nicht... Lesen Sie mehr
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