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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schlagzeug“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 28.06.2018
- 484 C 14424/16 WEG -
Schlagzeugspielen in Eigentumswohnung kann auf bestimmte Zeiten begrenzt werden
Musizieren in der eigenen Wohnung ist Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zuzurechnen und kann daher nicht gänzlich untersagt werden
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einem Wohnungseigentümer das Schlagzeugspielen nicht gänzlich untersagt werden kann, da das Musizieren in der eigenen Wohnung dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zuzurechnen ist. Um die Interessen anderer Hausbewohner an möglichst ungestörter Ruhe zu wahren, kann das Schlagzeugspielen aber auf Zeiten zwischen 9 und 20 Uhr an sonn- und feiertäglich auf höchstens eine, ansonsten auf zwei Stunden begrenzt werden. Zudem kann eine Mittagspause von 13 bis 15 Uhr einzuhalten sein.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Nachbarin, die in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18.30 Uhr außer Haus arbeitet, wohnt im zweiten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses, das beklagte Ehepaar zusammen mit seinem Sohn eine Erdgeschosswohnung mit einem über eine Wendeltreppe erreichbaren Hobbyraum. In dem Haus gibt es keine Hausordnung. Die Gemeinschaftsordnung enthält eine allgemeine Gebrauchsregelung, dass die im Sondereigentum stehenden Räume nur in einer Weise genutzt werden dürfen, die nicht die Rechte der übrigen Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.09.1991
- 13 S 5296/90 -
Nachbarn haben Schlagzeugspiel im zumutbaren Rahmen zu dulden
Spieldauer wird auf 45 bzw. 90 Minuten beschränkt
Die Übungszeiten eines Schlagzeugspielers in einem Wohngebäude sind im zumutbaren Rahmen von den Nachbarn in die in die eigene Lebensgestaltung einzuplanen. Dies hat das Landgericht Fürth entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wendeten sich die Kläger gegen ein ihrer Meinung nach zu lautes Schlagzeugspielen. Die Kläger wohnten in einem Wohnviertel mit zeitweiligem Lieferverkehr.Das Landgericht entschied, dass zunächst während der allgemeinen Ruhezeiten zwischen 12 und 15 Uhr und 22 und 8 Uhr sowie Sonntags das Schlagzeugspiel störend und nicht nur unwesentlich... Lesen Sie mehr
Landgericht Mainz, Urteil vom 12.11.2002
- 6 S 57/02 -
Hausbewohner darf Schlagzeug spielen
Zweimal wöchentlich für etwa zwei Stunden Schlagzeugspielen muss der Nachbar (mindestens) hinnehmen
Wenn der Inhaber eines Einfamilienhauses bis zu zweimal wöchentlich etwa zwei Stunden lang Schlagzeug spielt und mit seiner Band übt, muss der Nachbar das hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall probte der Besitzer (Beklagter) eines Einfamilienhauses regelmäßig mit seiner Band in einem Kellerraum seines Hauses. Die Band spielte werktags ein- bis zweimal pro Woche für ca. zwei Stunden. Meist wurde in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr musiziert vereinzelt auch bis 20.30 Uhr.Der Nachbar (Kläger) fühlte sich durch die Bandproben... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Beschluss vom 18.08.2006
- 273 C 18392/04 -
Schlagzeugspielen in der Wohnung ist nicht grundsätzlich verboten
Keine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbarn erlaubt
Die Kläger und Beklagten dieses Rechtstreits sind Mieter des gleichen Anwesens. Die Kläger wohnen im ersten Stock, die Beklagten im Erdgeschoss. Seit Dezember 2003 spielt der Sohn der Beklagten in deren Wohnung Schlagzeug und bekommt auch einmal in der Woche Schlagzeugunterricht. Die Kläger fühlen sich dadurch gestört, der Lärm würde bereits ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Beklagten sahen dies anders. Ihr Sohn spiele immer nur kurz und auch nur gelegentlich. Außerdem hätten sie Vorkehrungen zur Schallisolierung getroffen. So kam der Rechtsstreit im Jahre 2005 vor das Amtsgericht München.Dieses stellte klar, dass Schlagzeugspielen in der Wohnung nicht grundsätzlich verboten sei. Es dürfe aber die Nachbarn nicht wesentlich in ihrem Wohlbefinden... Lesen Sie mehr
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