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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schmelzwasser“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.06.2013
- 5 W 43/13 -
Durch geschmolzenen Hagel entstandener Wasserschaden ist kein Hagelschaden
Hauratsversicherung gemäß § 5 Nr. 1 VHB 2008 von Leistungspflicht befreit / Wechsel des Aggregatszustands des Hagels
Entstehen durch geschmolzenen Hagel Wasserschäden, so liegen keine Hagelschäden vor. Die Hausratversicherung ist daher gemäß § 5 Nr. 1 VHB 2008 nicht verpflichtet, für die Schäden aufzukommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines massiven Hagelschauers im September 2011 drangen in den Keller eines Wohnhauses erhebliche Mengen Hagelkörner ein. Nachdem diese geschmolzen waren, richtete das Schmelzwasser Schäden an den im Keller abgestellten Hausratsgegenständen an. Zum Eintritt des Hagels kam es, da nach Behauptungen des Geschädigten der Hagel die ordnungsgemäß verschlossene Kellertür aufgestoßen haben soll. Der Geschädigte beanspruchte aufgrund des Vorfalls seine Hausratsversicherung. Diese lehnte jedoch eine Schadensregulierung ab. Ihrer Auffassung nach habe nicht der Hagel unmittelbar den Schaden verursacht. Zudem... Lesen Sie mehr
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