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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schneeräumgeräte“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.1986
- 62 S 94/85 -
Kosten für Prüfung von Feuerlöschgeräten sowie Austausch der Löschsubstanz durch Fachfirma stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vermieter kann zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie Hausreinigung Fachfirmen beauftragen
Die Kosten für eine Prüfung von Feuerlöschgeräten und für den Austausch der Löschsubstanz stellen umlagefähige Betriebskosten dar. Zudem ist der Vermieter berechtigt, zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie zu Hausreinigung Fachfirmen zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten auf die Mieter umzulegen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 1983 über die Umlagefähigkeit einiger von der Vermieterin aufgeführten Kosten. So vertrat die Vermieterin die Ansicht, dass die Kosten für die Wartung der Schneeräumgeräte sowie für die Reinigung des Wohnhauses durch eine Fachfirma als Betriebskosten anzusehen sind. Dies sahen die Mieter einer Wohnung anders. Sie führten an, dass laut einer Dienstanweisung die Hauswarte für die Gerätewartung sowie die Hausreinigung zuständig waren. Zudem beanstandeten die Mieter die Umlage der Kosten, die für die Prüfung der Feuerlöschgeräte und den Austausch der Löschsubstanz entstanden waren.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2000
- 62 S 463/99 -
Verdunstungsröhrchen: Pflicht zur Zahlung von Heizkosten trotz abgesperrten Heizkörperventils aufgrund Kaltverdunstung
Kosten von Schneeräumgerät und Laubsauger können als Betriebskosten umgelegt werden
Der Wohnungsmieter muss trotz abgesperrten Heizkörperventils Heizkosten zahlen, wenn aufgrund einer Kaltverdunstung die Verdunstungsröhrchen einen Verbrauch anzeigen. Zudem können die Kosten für den Kauf eines Schneeräumgeräts und eines Laubsaugers als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Kauf aufgrund der Größe der Wohnanlage notwendig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste die Mieterin einer Wohnung aufgrund der Heizkostenabrechnung für das Jahr 1996 geringfügig Heizkosten zahlen. Dem widersetzte sie sich mit der Begründung, dass sie ständig die Heizkörperventile abgesperrt habe und daher kein Verbrauch stattgefunden habe könne. Dem entgegnete die Vermieterin, dass aufgrund der Kaltverdunstung die Verdunstungsröhrchen... Lesen Sie mehr
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