die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schönheitsbehandlung“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.01.2019
- L 16 KR 324/18 -
Schönheitschirurgie: Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen
Solidargemeinschaft ist vor unsolidarischem Verhalten Einzelner zu schützen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Patienten sich an den Kosten einer Behandlung beteiligen müssen, wenn die Krankheitsursache in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers liegt. Das Gericht verwies darauf, dass das Solidarprinzip der Krankenversicherung nicht grenzenlos ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine 46-jährige Frau aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont geklagt, die eine schönheits-chirurgische Brustvergrößerung als Privatbehandlung durchführen ließ. Sechs Jahre nach dem Eingriff kam es zu Rissen an einem Silikonimplantat und einer Brustentzündung. Die Frau ließ die Implantate durch neue ersetzen, die sie ebenfalls privat bezahlte.Die Krankenkasse trug zunächst Kosten in Höhe von 6.400 Euro für die Entnahme der alten Implantate. Von der Frau forderte sie jedoch eine Beteiligung von 1.300 Euro, da das Gesetz eine Kostenbeteiligung von Versicherten bei Folgeerkrankungen nach ästhetischen Operationen zwingend vorsehe.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.07.2017
- L 16 KR 13/17 -
Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse bei Bauchdeckenstraffung nach erheblicher Gewichtsreduktion
Psychische Belastung rechtfertigt keinen operativen Eingriff
Führt eine bestehende Fettschürze nach massiver Gewichtsreduktion zu psychischen Leiden, muss die gesetzliche Krankenkasse dennoch keine Operation zur Bauchdeckenstraffung bezahlen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall kam es bei dem 53jährigen Kläger, der bei einer Körpergröße von 174 cm ein ursprüngliches Spitzengewicht von 165 kg hatte, nach einer Schlauchmagenoperation zu einem Gewichtsverlust bis auf 85 kg und zu einem erschlafften Hautüberschuss im Bereich des Bauches.Gegenüber seiner Krankenkasse begehrte der Kläger eine Bauchdeckenstraffung,... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.01.2012
- 4 U 103/10 -
Misslungene Schönheitsoperation – Patient hat dennoch keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Arzt
Patientin wurde zuvor auf mögliche Risiken der Operation hingewiesen
Eine Frau kann für eine missglückte Bruststraffung dann von dem behandelnden plastischen Chirurgen keinen Schadensersatz verlangen, wenn sich die Risiken der Operation verwirklichen, über die sie zuvor aufgeklärt worden ist. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Die zum Operationszeitpunkt 18 Jahre alte Schülerin des zugrunde liegenden Streitfalls war im Beisein ihrer Eltern von dem in Hamburg tätigen plastischen Chirurgen über die Risiken der Operation aufgeklärt worden. Bei der Operation erfolgte eine Straffung beider Brüste und eine geringfügige Reduktion der rechten Brust, um eine bestehende Asymmetrie zu beseitigen. Nach der Operation... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 10.01.2011
- 21 K 1584/10.GI.B -
Schönheitschirurgen dürfen Kosmetikinstitut empfehlen
Sachkundige, dem Wohl des Patienten dienende Empfehlung zulässig
Schönheitschirurgen können bei Vorliegen eines hinreichenden Grundes ihren Patienten ein bestimmtes Kosmetikinstitut empfehlen. Dies entschied das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Landesärztekammer, aufgrund der Anzeige eines Konkurrenten, Anstoß daran genommen, dass ein Geschäft, das u.a. auch Kosmetikartikel verkaufte und ein Kosmetikinstitut unterhielt, Werbung mit der Aussage betrieb, es biete in Kooperation mit der Praxis der Beschuldigten spezielle Serviceangebote an. Die Beschuldigte hatte zwar die Werbung nicht gestattet... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.07.2006
- 132 C 36019/05 -
Misslungene Haarentfernung - Zur Aufklärungspflicht vor einer Schönheitsbehandlung
Haarentfernung gelingt nicht immer
Auch das Verschweigen von Tatsachen kann die Aufklärungspflicht verletzen. Umstände, die offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, müssen ungefragt bereits bei Anbahnung des Vertrages offenbart werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die Beklagte betreibt ein Wellness- und Beautycenter. Auf Grund eines Prospektes, in dem sie die dauerhafte, sanfte und problemlose Haarentfernung an allen Gesichts- und Körperzonen und für alle Haare und Hauttypen anbot, kam auch die Klägerin und wollte sich dauerhaft die Beinhaare entfernen lassen. Zu diesem Zweck unterzog sie sich im Zeitraum von neun Monaten fünf Behandlungen mit... Lesen Sie mehr