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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schonvermögen“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.02.2024
- VI R 21/21 -

Schonvermögen des Unterhalts­empfängers beim Abzug von Unterhalts­leistungen als außergewöhnliche Belastungen

Vermögen des Kindes entscheidend

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhalts­leistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhalts­empfängers 15.500 € (sogenanntes Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhalts­leistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind.

Die Kläger machten Unterhaltszahlungen an den volljährigen Sohn, für den kein Kindergeldanspruch mehr bestand, für den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2019 (Abschluss des Studiums) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Das Bankkonto des Sohnes wies zum 01.01.2019 ein Guthaben 15.950 € aus. Darin enthalten war eine Ende Dezember 2018 geleistete Unterhaltsvorauszahlung für Januar 2019 in Höhe von 500 €. Das Finanzamt (FA) lehnte den Abzug der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ab, da der Sohn über ausreichend eigenes Vermögen verfüge. Davon sei nach den Einkommensteuerrichtlinien... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 12.10.2016
- B 4 AS 4/16 R -

Hartz IV: Zu großes Haus muss als verwertbares Vermögen verkauft werden

Kein Anspruch auf Umwandlung darlehensweise gewährter Leistungen in Zuschuss mangels Bedürftigkeit

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) dazu verpflichtet sein können, ihr selbst genutztes Eigenheim als verwertbares Vermögen zu verkaufen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn das Haus im Verhältnis zu der dort lebenden Anzahl an Personen zu groß ist.

Die klagenden Eheleute des zugrunde liegenden Verfahrens begehren für die Zeit vom 1. Dezember 2009 bis 30. April 2010 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss anstelle darlehensweise gewährter Leistungen. Im Streit ist insbesondere die Berücksichtigung von Vermögen. Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hausgrundstücks mit einem von ihnen selbst 1996 erbauten... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 19.03.2007
- S 27 AS 59/07 ER -

Auto gewonnen - Arbeitslosengeld II gestrichen

ALG-II-Empfänger haben nichts von gewonnenen Autos

Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel einen PKW, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im Fall hatte ein Familienvater aus Iserlohn bei einer Baumarktkette als Hauptgewinn eines Gewinnspiels einen neuen VW Golf "Goal" im Wert von 17.610,- Euro gewonnen. Die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) hob daraufhin die Bewilligung von Arbeitslosengeld II mit der Begründung auf, der gewonnene PKW sei als einmaliges Einkommen anzurechnen. Dies führe zu einem Wegfall der... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006
- B 7b AS 2/05 R -

75 qm große Eigentumswohnung steht Anspruch auf ALG II nicht entgegen

Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld II trotz vorhandener Eigentumswohnung

Das Bundessozialgericht hat präzisiert bis zu welcher Größe Eigentumswohnungen von ALG II Empfängern als nicht unangemessen groß gelten und zum so genannten Schonvermögen gehören. Nicht unangemessen groß ist eine Wohnfläche, die bei einem Vier-Personen-Haushalt 120 qm nicht übersteigt. Bei einer geringeren Familiengröße sind für jede Person 20 qm abzuziehen. Bei Einzelpersonen kann auch eine Wohnung von 80 qm noch angemessen sein.

Die 1979 geborene ledige Klägerin ist Eigentümerin einer von ihr bewohnten Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 75 qm (drei Zimmer, Küche, Bad). Der beklagte Grundsicherungsträger lehnte den Antrag auf Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II für das zweite Halbjahr 2005 unter Hinweis auf die Verwertbarkeit ihrer Eigentumswohnung ab. Die Größe der Wohnung überschreite die Grenze... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.09.2006
- L 7 AS 50/06 ER -

ALG II erst nach Verwertung der Lebensversicherung

Lebensversicherungen gelten nicht automatisch als Schonvermögen

Ein Hartz IV Antragsteller muss gegebenfalls zunächst den Rückkaufswert seiner Lebensversicherung verbrauchen, bevor er staatliche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Als Schonvermögen zur Altersvorsorge gilt nur das nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderte Vermögen, z.B. die sog. Riester-Rente, sowie Lebensversicherungen. Bei Letzteren muss jedoch vertraglich vereinbart sein, dass sie nicht vor Eintritt in den Ruhestand verwertet werden dürfen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im aktuellen Fall hatte ein heute 54jähriger Arbeitsloser aus Kronberg sich dagegen gewehrt, dass die Bundesagentur für Arbeit seinen Antrag auf AlG II mit dem Hinweis abgelehnt hatte, er müsse zunächst den Rückkaufwert seiner Lebensversicherung verbrauchen, bevor er Leistungen in Anspruch nehmen könne. Der Kronberger argumentierte, dass die Lebensversicherung seiner Altersvorsorge... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.08.2006
-  XII ZR 98/04  -

Kinder müssen ihr Vermögen nicht für Pflegekosten der Eltern einsetzen - BGH zum Elternunterhalt

Schonvermögen beim Elternunterhalt in Höhe von 100.000,- EUR

Kinder müssen nicht ihr ganzes Vermögen für die Pflegekosten ihrer Eltern aufwenden, wenn sie es für eine angemessene Lebensführung und für die Altersvorsorge selbst benötigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Grundsätzlich müssten Kinder zwar für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen (so genannter Elternunterhalt), jedoch gebe es ein Schonvermögen. Die Grenze für dieses Schonvermögen setzte der BGH im vorliegenden Fall auf 100.000,- EUR fest. Zum Schonvermögen könnten Immobilien, Lebens­versicherungen, Wertpapiere, Gold, Schmuck und Bargeld gehören.

Die klagende Körperschaft gewährte der Mutter des Beklagten Sozialhilfe, soweit sie die Kosten ihres Aufenthalts in einem Pflege- und Seniorenheim nicht aus eigenem Einkommen decken konnte. In diesem Umfang sind eventuelle Unterhaltsansprüche der Mutter auf die Körperschaft übergegangen.Der Beklagte erzielte in diesem Zeitraum ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.03.2006
-  L 9 AL 896/03 -

Arbeitslose muss Sparguthaben verbrauchen

Schonvermögen zur Altervorsorge unterliegt strengen Kriterien

Guthaben auf Sparbüchern sind kein geschütztes Vermögen, das Arbeitslose nicht antasten müssen, wenn sie es für die Altersvorsorge eingeplant haben. Das entschied das Landessozialgericht in Darmstadt.

Im vorliegenden Fall hatte eine 50jährige Russlanddeutsche von September 1999 bis Oktober 2000 Arbeitslosenhilfe erhalten, weil sie gemeinsame Sparguthaben mit ihrem Ehemann in Höhe von mehr als 75.000 DM verschwiegen hatte.Sie argumentierte, dieses Sparvermögen sei für ihre Alterssicherung vorgesehen, sie habe es deshalb bei der Beantragung der Arbeitslosenhilfe nicht angegeben.... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005
- L 7 AS 2875/05 ER-B -

Arbeitslosengeld II: Eigenheimzulage kein anrechenbares Einkommen, selbstbewohnte Eigentumswohnung nicht unangemessen, PKW unter 10.000 EUR noch angemessen

Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Arbeitslosengeld II-Beziehern

Die Eigenheimzulage ist kein anrechenbares Einkommen; eine selbstbewohnte Eigentumswohnung mit 120 qm ist grundsätzlich nicht unangemessen; Pkw mit Wert unter 10.000 Euro noch angemessen.

Der 7. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat in einem konkreten Fall den Leistungsträger mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, Arbeitslosengeld II ohne Anrechnung eigenen verwertbaren Vermögens oder Einkommens zu gewähren. Dabei hat er zu bundesweit streitigen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfragen der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei... Lesen Sie mehr



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