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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schonzeit für...“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 21.03.2023
- 4 L 438/23.GI -
Hecke muss trotz Schonzeit geschnitten werden
Rückschnitt bei behördlicher Anordnung während der Schonzeit möglich
Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte den Antrag eines Anwohners einer Gemeinde im Wetteraukreis ab, der sich gegen eine Verpflichtung zum Rückschnitt seiner Hecke wandte.
Das Grundstück des Antragstellers ist mit einer über 40 Jahre alten Hecke an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum hin bepflanzt. Der dortige Bürgersteig hat eine maximale Breite von 1,10 Metern. Dem Antragsteller wurde Anfang Februar 2023 von der Antragsgegnerin aufgegeben, die Hecke innerhalb eines Monats bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Sollte er dieser Anordnung nicht nachkommen, werde der Rückschnitt auf seine Kosten durch die Gemeinde veranlasst. Der Antragsteller trägt im Eilrechtsschutzverfahren unter anderem vor, er habe im Jahr 2021 bereits probehalber einen Rückschnitt der Hecke vorgenommen und sie sei dadurch... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 15.03.2022
- Au 8 K 22.130 -
Keine Unmöglichkeit einer behördlichen Rückschnittverpflichtung wegen Schonzeit
Grundstückseigentümerin muss in öffentlichen Straßenraum hereinragende Pflanzen stutzen
Ragt der Pflanzenbewuchs von einem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum hinein, so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt ist, kann die Behörde den Rückschnitt der Pflanzen anordnen. Diese Verpflichtung gilt auch während der Schonzeit des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG. Dies hat Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von März 2021 wurde die Eigentümerin eines in Bayern liegenden Grundstücks zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs verpflichtet. Das Grundstück grenzte direkt an eine öffentliche Straße. Der vom Grundstück ausgehende Bewuchs ragte bis teilweise über einen Meter in den Straßenraum hinein. Die Behörde sah in der damit einhergehenden... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.10.2021
- 10 KN 40/18, 10 KN 42/18, 10 KN 43/18 und 10 KN 44/18). -
Ganzjährige Schonzeiten für Bläss- und Saatgänse in Niedersachsen zulässig
Normenkontrollanträge gegen Festsetzung der ganzjährigen Schonzeiten für Bläss- und Saatgänse erfolglos
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in mehreren Verfahren Normenkontrollanträge gegen die Festsetzung ganzjähriger Schonzeiten für Bläss- und Saatgänse in der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz abgelehnt .
Das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz legte mit der angegriffenen Verordnung eine ganzjährige Schonzeit für Bläss- und Saatgänse fest, um bei der Jagdausübung eine Verwechselung der Blässgans mit der Zwerggans und der Tundrasaatgans mit der Waldsaatgans und damit Fehlabschüsse der jeweils in ihrem Bestand gefährdeten Zwerg- und Waldsaatgänse zu verhindern.... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.05.2016
- 4 KN 154/13 -
Naturschutzvereinigung muss bei Erlass einer Verordnung zur Verkürzung der Schonzeit für Rabenkrähen nicht beteiligt werden
Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Einsicht in einschlägige Sachverständigengutachten muss nicht erteilt werden
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Jagdbehörde bei der Vorbereitung einer Verordnung zur Verkürzung der Schonzeit für Rabenkrähen einer anerkannten Naturschutzvereinigung keine Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten geben muss.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte durch Verordnung die Schonzeit für Rabenkrähen in seinem Gebiet in der Zeit vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Juli 2013 aufgehoben und sich hierbei auf das Niedersächsische Jagdgesetz gestützt. Für die Rabenkrähe gilt in Niedersachsen grundsätzlich eine Jagdzeit vom 1. August bis 20. Februar. Die Verkürzung... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.03.2016
- 1 SsOWi 2/16 (5/16) -
Geldbuße bei Abschuss eines Wildschweins in der Schonzeit nicht immer gerechtfertigt
Fehlerhafte Altersbestimmung beim Abschuss von Wildschweinen kann nicht zwingend als fahrlässiger Schonzeitverstoß gewertet werden
Beobachtet und erfasst ein Jäger alle äußeren Merkmale zur Altersbestimmung eines Wildschweins sorgfältig und irrt er sich trotzdem über das Alter des Tieres, so stellt dies keinen derart schwerwiegenden Verstoß gegen die Jagdgesetze dar, dass dieser Verstoß mit einer hohen Geldbuße zu bestrafen ist. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und stellte damit ein Bußgeldverfahren gegen einen Jäger ein.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 76jähriger Jäger war im Mai 2015 auf Wildschweinjagd in Ostholstein. Zu dieser Zeit ist nur die Jagd auf Wildschweine im ersten Lebensjahr (Frischlinge) und auf solche im zweiten Lebensjahr (Überläufer) erlaubt. Für alle übrigen Wildschweine besteht Schonzeit. Nachdem der Jäger mit seinem Fernglas ein einzelnes Wildschwein beobachtet... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.03.2015
- 16 A 1610/13 -
Landwirt klagt erfolgreich auf Schonzeitaufhebung für Sommergänse
Abschuss in der Schonzeit ist geeignet, übermäßige Wildschäden durch die Gänse zu vermeiden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Landesbetrieb Wald und Holz verpflichtet gewesen ist, die Schonzeit für nicht brütende Grau-, Nil- und Kanadagänse sowie Gössel (Gänseküken) dieser Wildarten von April bis Mitte Juli 2011 und 2012 in bestimmten Jagdbezirken aufzuheben.
Er gab damit der Klage eines Landwirts aus dem Kreis Wesel statt, der entsprechende Anträge auf Schonzeitaufhebung mit der Begründung gestellt hatte, die sog. Sommergänse (Gänse, die sich ganzjährig am Niederrhein aufhalten und auch dort brüten), hätten sich in den letzten Jahren explosionsartig vermehrt und auf seinen Äckern insbesondere im Zeitraum von April bis Juli übermäßige Wildschäden... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 05.12.2012
- 5 K 640/12 -
Saarländische Landesregierung ordnet Schonzeit für Füchse an
Schonzeit soll Füchsen ungestörte Aufzucht der Jungtiere ermöglichen
Die von der Landesregierung angeordnete Schonzeit für Füchse aus Gründen des Tierschutzes ist rechtmäßig. Schafhalter haben keinen Anspruch auf Ausnahmegenehmigungen. Sie müssen andere Maßnahmen ergreifen, um ihre Herden vor Raubtieren zu schützen. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2010 hatte die Landesregierung u.a. aus Gründen des Tierschutzes eine Schonzeit für Füchse zwischen dem 15. Februar und dem 16. August eines jeden Jahres angeordnet. Ziel der Verordnung ist es, Füchsen eine ungestörte Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Der bis dahin mögliche Abschuss der Fuchseltern habe ein qualvolles Verhungern... Lesen Sie mehr
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