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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schrecksituation“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.07.2017
- 14 U 208/16 -
Fehlende Beleuchtung begründet Mithaftung eines vorfahrtsberechtigten Radfahrers wegen Sturzes eines anderen Radfahrers
Beleuchtungspflicht dient Schutz anderer Verkehrsteilnehmer
Fährt ein Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht auf einer Vorfahrtstraße und erschreckt sich dadurch ein aus einer Seitenstraße kommender Radfahrer und stürzt, so haftet der ohne Beleuchtung fahrende Radfahrer für den Sturz mit. Insofern ist zu beachten, dass die Beleuchtungspflicht auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer dient. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Juni 2015 beabsichtigte ein Radfahrer aus einer Seitenstraße kommend auf eine Vorfahrtstraße einzubiegen. Dabei übersah er zunächst einen auf der Vorfahrtstraße fahrenden Radfahrer, weil dieser ohne Licht fuhr. Als er ihn jedoch bemerkte, erschrak er so sehr, dass er stürzte und sich dabei verletzte. Er klagte aufgrund dessen gegen den anderen Radfahrer auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht Hamburg gab der Schadensersatzklage in geringem Umfang statt. Denn maßgeblich habe der Kläger den Unfall verursacht, da er die Vorfahrt... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 07.01.2015
- 9 U 9/14 -
Von Pkw angefahrene Fußgängerin: Kein Mitverschulden der Fußgängerin aufgrund Schreckreaktion wegen bellenden Hundes
Autofahrer haftet auf Zahlung von Schmerzensgeld
Wird eine Fußgängerin von einem Pkw angefahren, weil sie aufgrund einer Schreckreaktion wegen eines bellenden und gegen den Zaun springenden Hundes einen Schritt macht, so ist ihr grundsätzlich kein Mitverschulden anzulasten. Hat der Autofahrer in einem solchen Fall einen zu geringen Abstand zur Fußgängerin eingehalten, kann er auf Zahlung von Schmerzensgeld haften. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2012 lief eine Fußgängerin am linken Fahrbahnrand einer etwa 3,50 m breiten Straße. Zur gleichen Zeit kam ihr ein Autofahrer mit seinem Pkw entgegen. Als die Fußgängerin an einem mit einem Zaun umgebenden Grundstück vorbeilief und sie sich mit dem Pkw auf gleicher Höhe befand, erschrak sie sich aufgrund eines plötzlich bellenden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2012
- 13 U 78/12 -
Bandscheibenvorfall nach Schrecksituation: Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlendem Zurechnungszusammenhang zwischen Verkehrsunfall und Verletzung
Kein Schutz vor allgemeinem Lebensrisiko durch Straßenverkehrsvorschriften
Wer durch eine ruckartige Kopfbewegung eine Verletzung erleidet, weil er erfahren hat, dass jemand in sein Fahrzeug gefahren ist, dem stehen keine Ansprüche gegen den Unfallverursacher zu. Insofern hat sich nur das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, vor dem die Straßenverkehrsvorschriften nicht schützen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 erlitt eine Fahrzeugbesitzerin in einer Apotheke zwei Bandscheibenvorfälle, da sie ruckartig ihren Kopf umdrehte. Zu der Bewegung kam es, weil sie von einer weiteren Kundin erfuhr, dass jemand in ihr Fahrzeug gefahren ist und sich unerlaubt entfernt hat. Nachdem die Unfallverursacherin festgestellt werden konnte, erhob sie... Lesen Sie mehr
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