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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schülerüberhang“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 01.08.2013
- 2 E 658/13 We -
"Stadtkinder" haben Vorrang vor "Landkreiskindern" bei Schülerüberhang
Verwaltungsgericht Weimar bejaht Wohnsitz als sachgerechtes Auswahlkriterium
Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn bei einem Überhang von Anmeldungen an einem Gymnasium zuvorderst die Schüler aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Weimar haben. Daher ist der Antrag eines Schülers mit Wohnsitz im Kreis Weimarer Land auf einstweilige Aufnahme am Goethegymnasium abzulehnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar hervor.
Die Kammer stellt zur Begründung seiner Entscheidung darauf ab, dass das Thüringer Schulgesetz keinen Anspruch eines Schülers auf Besuch einer bestimmten öffentlichen Schule normiert. Es besteht allerdings ein Anspruch auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über die Aufnahme im Rahmen der gegebenen Kapazitäten. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. In den Schulnetzplänen werden dafür der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Die Schulnetzplanung soll so ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot... Lesen Sie mehr
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