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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schulranzen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 25.11.2009
- 20 O 230/09 -
LG Darmstadt: Werbung mit DIN-Norm bei Schulranzen darf nicht irreführend sein
Anforderungen müssen zu 100 % eingehalten werden
Eine Firma, die damit wirbt, dass die von ihnen hergestellten Schulranzen der DIN-Norm entsprechen, müssen diese auch insgesamt und nicht nur in Herstellungsteilen erfüllen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor.
Nach der DIN-Norm 58.124 müssen Schulranzen zu 10 Prozent mit retroflektierenden Materialien und an den Vorder- und Seitenteilen zu 20 Prozent mit fluoreszierendem Material ausgestattet sein. Hersteller müssen beide Anforderungen einhalten, um die Norm zu erfüllen.Einige der Mc-Neill-Ranzen der Thorka GmbH sind jedoch nur mit den geforderten retroflektierenden Streifen versehen und erfüllen die Norm nicht vollständig. In der Werbung stellt das Unternehmen dies jedoch anders dar. Dort vermittelte die Firma den Eindruck, es reiche für die Norm aus, wenn eine der beiden Anforderungen erfüllt sei.Die Richter des Landgerichts... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009
- 6 U 47/08 Kart. (Scout Schulranzen) -
Hersteller von Markenprodukten kann Lieferung an Fachhändler einstellen, wenn die Produkte bei Ebay verkauft werden (Fall Scout und 4You)
Selektives Vertriebssystem - Markenhersteller darf über Vertriebsweg entscheiden
Ein Hersteller von hochwertiger Markenware darf die Lieferung im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems an einen Händler stoppen, wenn dieser die Ware anders als vereinbart über ein Internetauktionshaus verkauft. Dies hat das Oberlandesgericht Karlruhe entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Die Klägerin ist Fachhändlerin u.a. für Koffer, Taschen, Schulranzen und Rucksäcke. Die Beklagte stellt her und vertreibt Schulranzen und Schulrucksäcke der Marken "Scout" und "4YOU". Sie hat Auswahlkriterien für "zugelassene Vertriebspartner" entwickelt, in denen sie qualitative Anforderungen an den Vertrieb der Markenprodukte über Einzelhandelsgeschäfte und (neben diesen bestehende)... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 21.04.2009
- 16 O 729/07 Kart. -
Händler darf Scout-Schulranzen bei Ebay anbieten
Zur Frage, ob ein Hersteller im Wege des "selektiven Vertriebs" den Verkaufsweg über ein bestimmtes Portal verbieten kann
Der Hersteller von Schulranzen Sternjakob darf einem Händler nicht den Verkauf über das Internportal Ebay untersagen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Der Schulranzenhersteller Sternjakob (Hersteller der Marke "Scout") hat seinen Vertriebspartnern bestimmte Kriterien für den Verkauf aufgegeben ("selektiver Vertrieb"). Zwar dürfen Händler eine Internetseite haben und über diese auch die Schulranzen der Marke "Scout" verkaufen, jedoch untersagte der Hersteller den Verkauf über das Internetauktionshaus "Ebay". An einen Internetauftritt... Lesen Sie mehr
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Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.03.2008
- 7 O 263/07 Kart -
Schutz für Markenartikel: Hersteller können Vertriebspartnern den Verkauf von Markenartikeln bei Ebay verbieten
Streit um Verkauf von Schulranzen der Marke "Scout"
Hersteller von Markenartikeln können ihren Vertriebspartner untersagen, die Produkte über das Internet-Auktionshaus Ebay zu verkaufen. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Markenhersteller von Schulranzen (hier: "Scout") einem Händler verboten, die Schulranzen bei Ebay zum Verkauf anzubieten. Der Händler war ein so genannter "zugelassener Vertriebspartner". Die Schulranzen sollten nur über Einzelhandelsgeschäfte während der ortsüblichen Ladenöffnungszeiten verkauft werden. Nachdem der Händler die Verkaufskriterien des... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 24.07.2007
- 16 O 412/07 Kart -
Kein Ausschluss von Internetauktionsplattform eBay für Schulranzenverkauf der Marke Scout
Abhängigmachen der Belieferung mit Markenartikeln von dem Ausschluss des Vertriebs über eBay ist unzulässig
Der von einem Hersteller von Markenprodukten (hier: Sternjakob) in seinen Verträgen mit Einzelhändlern vorgesehene Ausschluss des Vertriebs seiner Produkte über Internetauktionsplattformen verletzt die Wettbewerbsfreiheit. Eine solche Wettbewerbseinschränkung ist nicht zulässig. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Das Gericht führte aus, dass Sternjakob die Belieferung nicht davon abhängig zu machen dürfe, dass der Händler diese Waren nicht über Ebay vertreibe. Der Hersteller verstoße mit einer solchen Klausel in den Lieferbedingungen gegen Bestimmungen des Kartellrechts (§ 1 GWB). § 1 GWB verbiete Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des... Lesen Sie mehr
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