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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schutzgitter“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 11.03.2014
- 274 C 32118/13 -

Verkehrs­sicherungs­pflicht: Pkw-Halter hat im Fall von Dachlawinen grundsätzlich selbst für die Sicherheit seines Eigentums Sorge zu tragen

Hauseigentümer genügt Verkehrs­sicherungs­pflicht in der Regel durch Anbringen von Schneefanggittern

Ein Hauseigentümer genügt in der Regel seiner Verkehrs­sicherungs­pflicht im Hinblick auf Dachlawinen durch das Anbringen von Schneefanggittern. Dies entschied das Amtsgericht München.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stellte am 28. Januar 2013 seinen Pkw ordnungsgemäß am Fahrbahnrand der Jungwirthstraße in München ab. Gegen 15 Uhr ging von dem Haus, vor dem der Kläger geparkt hatte, eine Schneelawine vom Dach ab, obwohl auf dem Dach ein Schneefanggitter angebracht war. Die Schneelawine traf direkt den Pkw Kia Rio des Klägers. Dadurch wurden die Kofferraumabdeckung und die Heckscheibe stark beschädigt. Der Pkw war im Mai 2003 zugelassen worden und hatte einen Wiederbeschaffungswert von 3.000 Euro. Nach dem Unfall ließ der Kläger von einem Sachverständigen ein Unfallgutachten erstellen. Der Gutachter stellte fest, dass... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 15.07.2014
- 438 C 12642/13 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz für beschädigtes Fahrzeug durch Dachlawine

Generelle Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern in Hannover nicht vorgeschrieben

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Pkw-Besitzerin, deren Fahrzeug im Winter 2010 durch eine Dachlawine beschädigt wurde, keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hauseigentümer hat. Zumindest momentan besteht nach Aussage des Gerichts in Hannover derzeit noch keine generelle Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern an Häusern.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der PKW Ford Ka der Klägerin in der Nacht vom 30. zum 31. Dezember 2010 durch eine Dachlawine beschädigt. Der Wagen erlitt Beschädigungen an der Frontscheibe, der Dachhaut und am Dachhimmel. Der Schaden betrug 2368,46 Euro. Die Klägerin nimmt den Eigentümer des Hauses, von dessen Dach die Schneelawine herabgestürzt war, wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2013
- I-10 U 18/13 -

Dachlawine: Keine Verpflichtung des Hauseigentümers zur Installation von Schneefanggittern, Sperrung des Parkplatzes oder Aufstellen von Warnschildern in schneearmen Gebieten

Kenntnis der Gefährdung begründet zudem Mitverschulden

In schneearmen Gebieten ist der Hauseigentümer zum Schutz vor Dachlawinen grundsätzlich nicht verpflichtet Schneefanggitter auf dem Dach zu installieren, den Parkplatz zu sperren oder Warnschilder aufzustellen. Zudem begründet die Kenntnis der Gefährdung durch Dachlawinen ein Mitverschulden des Geschädigten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Duisburg wurde durch eine Dachlawine das Fahrzeug des Mieters eines Parkplatzes beschädigt. Er klagte daraufhin gegen die Hauseigentümerin auf Zahlung von Schadenersatz.Das Oberlandesgericht Duisburg entschied gegen den Mieter. Ihm habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Da es sich in Duisburg um ein schneearmes... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.07.2012
- 4 U 35/12 -

Dachlawinen: Befreiung des Dachs von Schnee durch Fachkräfte nur in Ausnahmefällen erforderlich

Ebenso keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern und zum Aufstellen von Warnschildern

Ein Hauseigentümer muss sein Dach nur in Ausnahmefällen durch Fachkräfte von Schnee befreien lassen. Eine generelle Verpflichtung dazu wäre unverhältnismäßig und nicht erfüllbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer am Mittag des Neujahrstags sein Fahrzeug in einer Parkbucht vor einem Haus in Osnabrück. Im Laufe des Nachmittags lösten sich vom Dach des Hauses Eisbrocken und beschädigten das Fahrzeug. Es herrschte seit dem Morgen extremes Tauwetter, vor dem im Radio gewarnt wurde. Der Autofahrer behauptete, der Hauseigentümer habe seine Verkehrssicherungspflicht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 29.07.2011
- 10 C 120/11 -

Schneefanggitter in Regionen mit Schneearmut nicht erforderlich

Mannheimer Hauseigentümer muss keine Schneefanggitter anbringen

Das Amtsgericht in Mannheim hat die Klage auf Schadensersatz gegen einen Vermieter wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen gegen Dachlawinen abgewiesen. Die Klägerin wollte einen Schaden an ihrem Auto geltend machen und verwies dabei auf die Verantwortung des Vermieters für die Anbringung von Schneefanggittern. Das Gericht stellte keine zwingende Notwendigkeit für derartige Maßnahmen in der Region Mannheim fest und verwies zusätzlich auf die Mitverantwortung der Klägerin, die von den Witterungsverhältnissen ausgehende Gefahr erkennen zu müssen.

Im zugrunde liegenden Fall forderte eine Mieterin von ihrem Vermieter Schadensersatz für Schäden an ihrem Auto, die durch eine Dachlawine aufgrund fehlender Sicherungen verursacht wurden. Die Klägerin verwies in ihrer Begründung darauf, den Wagen ordnungsgemäß geparkt zu haben. Außerdem habe das Dach eine Neigung von mehr als 45 Grad und die Wetterlage vor Silvester hätte es erfordert,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2012
- I-24 U 217/11 -

Keine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern in Gebieten mit Schneearmut

Vermieter trifft keine Schaden­ersatzpflicht wegen Beschädigung eines Fahrzeugs

Ist durch eine Dachlawine der PKW des Mieters eines Stellplatzes beschädigt worden, so haftet der Vermieter nicht für den entstandenen Schaden wegen Unterlassen des Anbringens eines Schneefanggitters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Fahrzeug des Mieters eines Stellplatzes in Wuppertal aufgrund einer Dachlawine im Dezember 2010 beschädigt. Der Mieter verlangte daraufhin von der Vermieterin die Leistung von Schadenersatz. Er war der Meinung, sie hätte ein Schneefanggitter anbringen müssen. Tatsächlich befand sich auf der Dachfläche über dem Hauseingang ein Schneefanggitter.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 29.12.2011
- 433 C 19170/11 -

Schaden durch Dachlawine: Vermieter kann Verkehrs­sicherungs­pflicht auf Hausmieter übertragen

AG München verneint rechtliche Bedenken bei formularmäßiger Übertragung der Verkehrs­sicherungs­pflichten bei Vermietung eines Hauses

Der Vermieter kann die ihm obliegende Verkehrs­sicherungs­pflicht auf seinen Mieter übertragen, zumindest wenn es sich bei dem Mietobjekt um ein Haus handelt. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr an einem Vormittag im März 2010 ein Bekannter einer Mieterin einer Doppelhaushälfte mit deren 7-er BMW aus der Garage in Richtung Toreinfahrt. In diesem Moment lösten sich Eis- und Schneemassen vom Dachbereich oberhalb des Hauseingangs und fielen auf das Dach des Fahrzeugs. Dieses wurde großflächig eingedellt und auch der Kotflügel rechts vorne wurde noch beschädigt.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 16.06.2011
- 275 C 7022/11 -

Schneefanggitter nicht vorgeschrieben – Grund­stücks­eigentümer haftet nicht für Schäden durch herabstürzende Dachlawinen

Rechtspflicht besteht nur, wenn besonderen Umstände Sicherungsmaßnahmen gebieten

Ein Hauseigentümer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn solche Maßnahmen nicht vorgeschrieben sind und keine besonderen Umstände Sicherungsmaßnahmen gebieten. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr die Angestellte einer Firma im Landkreis München Mitte Januar 2011 mit dem Auto ihres Mannes, einem Opel Corsa, in den Hof der Firma ein. Die Firma verfügt über 13 Parkplätze, acht davon im Norden und fünf an der Ostseite. Das Gebäude selbst hatte keine Schneefanggitter, die Anbringung solcher Fanggitter ist auch nicht in einer Satzung oder Verordnung... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 10.11.2010
- 5 O 833/10 -

Dachlawine beschädigt Auto – Hauseigentümer haftet zu 50 %

Auch bei Abwesenheit muss Hausbesitzer erforderliche Maßnahmen bei Schnee organisieren

Ein Hauseigentümer ist in üblicherweise schneearmen Gebieten nicht dazu verpflichtet, Schneefanggitter an seinem Haus zu befestigen. Er muss jedoch zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Gefährdung durch Dachlawinen möglichst zu verhindern. Kommt es dennoch dazu, dass ein vor dem Haus parkendes Auto durch herabstürzende Schneemassen beschädigt wird, haftet der Hauseigentümer zu 50 %. Jedoch ist es auch einem Autofahrer zumutbar, bei erkennbar untypischen Schneemengen auf einem Hausdach, sein Auto an einer ungefährlichen Stelle zu parken. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger seinen Toyota am 19. Januar 2010 in Haldensleben auf der Strasse geparkt. Der Januar 2010 war außergewöhnlich schneereich. Eine Schneelawine von einem Fachwerkhaus mit steil angewinkeltem Dach, ohne Schneefanggitter stürzte auf den PKW und verursachte einen Schaden von rund 6.000 Euro, den der Kläger geltend macht.Das... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 17.07.1996
- 8 U 696/96 -

Neigungswinkel des Hausdachs von über 50 Grad: Hotel haftet für Schäden durch herabstürzende Dachlawinen

Bei besonderen Umständen durch die Beschaffenheit des Gebäudes besteht gesonderte Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer

Hauseigentümer, deren Hausdach einen Neigungswinkel von über 50 Grad hat, müssen gesonderte Fanggitter anbringen, die das Herabstürzen von Dachlawinen verhindern. Wird beispielsweise ein Auto durch eine herabstürzende Dachlawine beschädigt, haftet der Hauseigentümer wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden.

Im zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer seinen Pkw in einer Einbahnstraße vor einem Hotel in Freiberg. Entsprechend der historischen Bautradition der Stadt hat das Dach des Hotels einen Neigungswinkel von über 50 Grad. Über die gesamte Dachlänge verteilt befinden sich acht Schleppgauben mit jeweils einer Breite von einem bzw. zwei Dachfenstern. Unterhalb der Schleppgauben befindet... Lesen Sie mehr



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