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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 25.07.2018
- 12 LC 150/16 -
Radfahrer kann nicht gegen Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer klagen
Schutzstreifen enthält kein Ge- oder Verbot für Radfahrer
Ein Radfahrer kann nicht gegen die Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer klagen. Da der Schutzstreifen kein Ge- oder Verbot für Radfahrer beinhaltet, wird der Radfahrer nicht in seinen Rechten verletzt und es fehlt insoweit an der Klagebefugnis. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Radfahrer gegen die Einführung eines auf der Fahrbahn einer Straße eingerichteten Schutzstreifens für Radfahrer im Juni 2015 in einer niedersächsischen Stadt. Er hielt die Schutzstreifen für vollkommen unzureichend und sah darin eine Gefahrerhöhung für Radfahrer.Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage als unzulässig ab. Seiner Auffassung nach fehle es dem Kläger an der Klagebefugnis. Denn der Schutzstreifen enthalte kein Ge- oder Verbot für Radfahrer und verletze den Kläger daher nicht in seinen Rechten. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Berufung ein.... Lesen Sie mehr
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