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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schwarzsurfen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010
- 25 Qs 10 Js 1977/08-177/10 -
„Schwarzsurfen“ in unverschlüsselt betriebenen fremden WLAN-Funknetzwerken ist nicht strafbar
Keine Strafbarkeit nach Straftatbeständen des Telekommunikationsgesetzes, Bundesdatenschutzgesetzes oder Strafgesetzbuchs
Das sog. "Schwarzsurfen" in unverschlüsselt betriebenen fremden WLAN-Funknetzwerken ist nicht strafbar. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Anlass für die Entscheidung des Landgerichts war eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 03.08.2010. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Amtsgericht die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen Angeschuldigten beantragt, dem sie vorwarf, mit seinem Laptop einen Ort in Wuppertal aufgesucht zu haben, an dem er sich in ein offenes und über einen WLAN-Router unverschlüsselt betriebenes fremdes Funknetzwerk eingewählt haben soll, um so das Internet nutzen zu können, ohne dafür Geld zahlen zu müssen. Das Amtsgericht hatte in dem angegriffenen Beschluss eine Strafbarkeit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wuppertal, Beschluss vom 03.08.2010
- 226 Ds-10 Js 1977/08-282/08 -
AG Wuppertal: Unerlaubte Nutzung eines offenen WLAN nicht strafbar
Rechtsprechungsänderung des AG Wuppertal zum Schwarzsurfen
Die Nutzung eines fremden offenen WLAN ist nach Ansicht des Amtsgerichts Wuppertal nicht strafbar. Dies hat das Gericht am 3. August 2010 entschieden. Noch 2007 ging das Amtsgericht Wuppertal dagegen von einem strafbaren Abhören von Nachrichten sowie einem Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes aus.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Mann vorgeworfen, sich am 26.08.2008 und am 27.o8.2oo8 mit seinem Laptop mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung in ein fremdes offenes Funknetzwerk eingewählt zu haben, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes die Internetnutzung zu erlangen.Nach Ansicht des Amtsgerichts Wuppertal ist dieses Verhalten nicht strafbar.... Lesen Sie mehr
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 29.06.2007
- 28 Ns 70 Js 6906/06 -
Bei Verwarnung mit Strafvorbehalt keine Entziehung eines wertvollen Gegenstandes
Schwarzsurfer erhält Laptop zurück
Soweit nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen wird, kommt eine Einziehung eines wertvollen Gegenstandes (hier Laptop für ca. 1.000,- Euro) nicht in Betracht. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Das Amtsgericht Wuppertal hatte einen Mann (Angeklagter) wegen Schwarzsurfens gemäß §§ 89 Satz 1, 148 Abs. 1 TKG, §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 BDSG, 52 StGB für schuldig befunden und ihn, weil die Rechtslage wegen Schwarzsurfens bisher ungeklärt gewesen war, gemäß §§ 59 StGB verwarnt. Gleichzeitig entzog das Gericht dem Mann gemäß § 74 StGB den Laptop als Tatwerkzeug. Gegen die Entziehung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 03.04.2007
- 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07) -
AG Wuppertal: Schwarz-Surfen ist strafbar - Strafbarkeit bei Nutzung eines offenen WLAN-Netzes
Verstoß gegen §§ 89 S. 1, 148 I 1 TKG und §§ 44, 43 II Nr. 3 BDSG
Wer sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um im Internet zu surfen (so genanntes Schwarz-Surfen), macht sich wegen eines Verstoßes gegen §§ 89 S. 1, 148 I 1 TKG und §§ 44, 43 II Nr. 3 BDSG strafbar. Dies hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kaufte sich ein Mann (Angeklagter) im Frühjahr einen Laptop zum Preise von 999,-- Euro. Hierauf installierte er zwei Betriebssysteme Windows XP und Solaris. Einen Internetzugang leistete sich der Mann aus finanziellen Gründen nicht. Bei Verwandten und Bekannten nutzte er gelegentlich deren sogenannten WLAN-Anschluss, um mit deren Erlaubnis im Internet zu surfen... Lesen Sie mehr
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