die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „schwere Verfehlung gegen Unterhaltspflichtigen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.02.2014
- XII ZB 607/12 -
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn
Verwirkung des Elternunterhalts nur bei schweren Verfehlungen i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB durch den Unterhaltsberechtigten
Ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn reicht für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht aus. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin, die Freie Hansestadt Bremen, verlangt von dem Antragsgegner aus übergegangenem Recht Elternunterhalt. Die Eltern des 1953 geborenen Antragsgegners trennten sich 1971; ihre Ehe wurde noch im selben Jahr geschieden. Der Antragsgegner verblieb im Haushalt seiner Mutter und hatte anfangs noch einen losen Kontakt zu seinem Vater. Nach Erreichen des Abiturs im Jahr 1972 brach der Kontakt des volljährigen Sohnes zu seinem 1923 geborenen Vater ab. Dieser bestritt seinen Lebensunterhalt als Rentner aus den Erträgen einer Lebensversicherung sowie einer geringen Altersrente.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.10.2012
- 14 UF 80/12 -
Kinder müssen bei schweren Verfehlungen der Eltern keinen Elternunterhalt zahlen
Sohn muss aufgrund herabwürdigender Kontaktverweigerung des Vaters nicht für dessen Unterhalt aufkommen
Im Falle schwerer Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldner kann gemäß § 1611 BGB ein Anspruch auf Unterhalt entfallen. Hierzu zählt auch, dass eine nachdrückliche und dabei herabwürdigende Kontaktverweigerung eine Unterhaltspflicht des Kindes entfallen lassen kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Bremen über mehrere Jahre die Pflegekosten für einen Senioren übernommen, der schließlich Anfang des Jahres mit 89 Jahren verstarb. Rund 9.000 Euro forderte die Stadt jetzt von dem Sohn des Verstorbenen zurück. Die Stadt sei in Vorlage getreten, der eigentliche Unterhaltsschuldner sei aber der Sohn. Der Sohn verweigerte die Zahlung. Der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.12.2005
- 11 UF 218/05 -
Eine unberechtigte Strafanzeige einer Volljährigen gegen ihren Vater kann zur Kürzung des Unterhaltsanspruchs führen
Gericht kürzte Unterhaltsanspruch um zwei Drittel
Ein Vater kann seine Unterhaltszahlungen gegenüber seiner volljährigen Tochter um 2/3 kürzen, wenn diese gegen ihn zu Unrecht eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im entschiedenen Fall wandte der Vater gegenüber dem Unterhaltsanspruch seiner Tochter ein, dass diese in der Vergangenheit jeden Kontakt mit ihm gemieden habe und gegen ihn zu Unrecht eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet habe. Die Tochter habe daher ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt.Dieser Auffassung folgten die Richter teilweise. Eine Beschränkung... Lesen Sie mehr