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Landgericht Berlin, Urteil vom 06.06.2018
- 65 S 255/17 -
Bei überwiegender Nutzung einer Wohnung zur Weitervermietung an Feriengäste liegt kein Wohnraummietverhältnis vor
Vermieter kann ohne Angabe von Gründen Mietvertrag kündigen
Wird eine Mietwohnung überwiegend zur Weitervermietung an Feriengäste genutzt, so liegt kein Wohnraummietverhältnis vor. Der Vermieter kann daher das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin vereinbart, dass der Mieter die Wohnung an Feriengäste weitervermieten durfte. Tatsächlich war dies auch der Schwerpunkt der Nutzung. Die Vermieter gingen daher von einem gewerblichen Mietverhältnis aus und kündigten im September 2017 das Mietverhältnis ordentlich ohne Angabe von Gründen. Der Mieter hielt dies für unzulässig. Er meinte, es liege ein Wohnraummietverhältnis vor, so dass ohne Angabe von Gründen keine Kündigung möglich sei. Die Vermieter klagten schließlich auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln... Lesen Sie mehr
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