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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schwimmbadverbot“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 14.10.2009
- 163 C 21065/09 -
AG München: Kein Anspruch auf Schadenersatz für Mehraufwand bei rechtsunwirksamen Hausverbot im Schwimmbad
Familie muss Kosten für Fahrten in weiter entfernt gelegenes Schwimmbad selbst tragen
Muss jemand auf Grund des ihm vom Betreiber eines Schwimmbades auferlegten Hausverbots eine entfernter gelegene Schwimmanlage aufsuchen, hat er bezüglich der Mehrkosten keinen Schadenersatzanspruch, auch wenn später festgestellt wird, dass das Hausverbot zu Unrecht ausgesprochen wurde. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall besuchte eine Familie mit 5 Kindern zwischen 3 Monaten und 5 Jahren zusammen mit einer Freundin regelmäßig bis zu fünf Mal in der Woche ein Schwimmbad in ihrer Nähe. Im August 2005 untersagte die Betreiberin dieser Schwimmanlage allen den Zutritt zu dem Bad für die Dauer eines Jahres mit der Begründung, die Familie hätte sich nicht an die Anweisungen des Personals gehalten.Dagegen klagte die Familie und erhielt insoweit auch Recht. Das Amtsgericht München war der Ansicht, bei einem Hausverbot dieses Umfanges hätte es zuvor einer Abmahnung bedurft.In der Zeit zwischen dem Hausverbot... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 10.02.2010
- 4 L 81/10.NW -
VG Neustadt: Wiederholter Verstoß gegen Badeordnung – Stadt darf Hausverbot für Schwimmbad erteilen
Hausverbot zur Gewährleistung eines geordneten Badebetriebs zulässig
Verstößt jemand im Schwimmbad mehrfach gegen die Haus- und Badeordnung, ist ein gegen ihn verhängtes Schwimmbadverbot zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Die Antragstellerin schwimmt regelmäßig in städtischen Bädern. Bereits im März 2009 erteilte ihr die Stadt ein dreimonatiges Schwimmbadverbot: Häufig sei sie entgegen den Schwimmbahnen geschwommen und mit anderen Badegästen kollidiert. Eine Schwimmerin habe sie von der Einstiegsleiter gestoßen, um schneller ins Wasser steigen zu können. Auch habe sie eigenmächtig eine fremde Schwimmbrille... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 28.02.2007
- 6 L 72/07.MZ -
Rentner erhält Hausverbot im Hallenbad
Zahlreiche Regelverstöße rechtfertigen Benutzungsverbot
Nachdem sie ihn im Sommer 2006 bereits von der Benutzung ihres Wartberg-Freibads ausgeschlossen hatte, hat die Stadt Alzey jetzt gegenüber einem Mann im Rentenalter (Antragsteller) wegen seines Verhaltens im Hallenbad mit sofortiger Wirkung ein sechswöchiges Benutzungsverbot bezüglich der Schwimmhalle in der Albert-Schweitzer-Schule ausgesprochen. Zu Recht, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, an die sich der Antragsteller gewandt hatte.
Die Stadt Alzey hat ihr Benutzungsverbot unter anderem damit begründet, dass der Antragsteller wiederholt nach dem Badeschluss um 7.15 Uhr im Schwimmbecken geblieben sei, in einem Fall sogar nach dem Eintreffen der von Schwimmbadbediensteten herbeigerufenen Polizeibeamten. Immer wieder habe sich der Mann von der Einstiegsleiter ins Becken fallen lassen, einmal unmittelbar vor eine 85-jährige... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom
- 6 L 527/06.MZ -
Schwimmbadverbot für Rentner
Permanente Missachtung von Baderegeln rechtfertigt Schwimmbad-Verweis
Das sofortige Schwimmbad-Benutzungsverbot der Stadt Alzey gegenüber einem Mann im Rentenalter (Antragsteller) ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Bereits im vergangenen Sommer hatte die Stadt Alzey den Antragsteller für mehrere Wochen von der Benutzung des Wartberg-Freibads ausgeschlossen, weil er immer wieder in verbotener Weise in die Wasserbecken gesprungen war.Am 03.07.2006 schloss die Stadt den Antragsteller nun mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Freibadsaison 2006 von der Badbenutzung aus. Seit Beginn... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Entscheidung vom
- 6 L 393/05.MZ -
Senior springt weiter - Jetzt doch Schwimmbadverbot
Das neuerliche Schwimmbad- Benutzungsverbot der Stadt Alzey gegenüber einem Mann im Rentenalter (Antragsteller) kann mit sofortiger Wirkung vollzogen werden. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.
Schon einmal, am 30.05.2005, hatte die Stadt dem Mann die Benutzung des Wartberg-Freibads in Alzey untersagt, weil er mehrfach verbotenerweise in die Schwimmbadbecken gesprungen sei. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hatte die sofortige Durchsetzung des Verbots durch Beschluss vom 16.06.2005 gestoppt, weil es die Stadt versäumt hatte, den Antragsteller vor dem Ausspruch des... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 16.06.2005
- 6 L 321/05.MZ -
Gericht hebt Schwimmbadhausverbot auf, das wegen Mißachtung des Springverbots in Badeanstalt erlassen worden war
Die Stadt Alzey hatte wegen unerlaubten Beckenspringens die sofortige Freibad-Benutzungsverbot gegenüber einem Mann im Rentenalter (Antragsteller) ist ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass dieses Verbot rechtswidrig ist.
Der Antragsteller besucht regelmäßig eine kleine Schwimmhalle sowie das Wartberg-Freibad in Alzey. Nach Darstellung der Stadt Alzey wurde er im Jahr 2005 in der Schwimmhalle mehrmals vom Badpersonal wegen seines ordnungswidrigen Verhaltens zur Rede gestellt und ermahnt, in einem Fall sei er aus der Halle gewiesen worden. Er sei gegen andere Badbenutzer angeschwommen, immer wieder verbotswidrig... Lesen Sie mehr
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